Vaterschaftsanerkennung

Hallo,

was bedeutet eigentlich die Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt praktisch?
Ich werde demnächst Vater, bin aber nicht verheiratet. Wenn von mir dann die Vaterschaftsanerkennung verlangt wird, was heißt das dann für mich?
Ist das automatisch die Erlangung des Sorgerechts?
Erhalte ich dadurch überhaupt Rechte? Oder nur Pflichten?
Was wäre, wenn ich die Anerkennung der Vaterschaft verweigere? (Rein hypothetisch, hoffentlich werde ich deshalb hier nicht falsch verstanden.)

Hallo,

was bedeutet eigentlich die Vaterschaftsanerkennung nach der
Geburt praktisch?
Ich werde demnächst Vater, bin aber nicht verheiratet. Wenn
von mir dann die Vaterschaftsanerkennung verlangt wird, was
heißt das dann für mich?
Ist das automatisch die Erlangung des Sorgerechts?
Erhalte ich dadurch überhaupt Rechte? Oder nur Pflichten?
Was wäre, wenn ich die Anerkennung der Vaterschaft verweigere?
(Rein hypothetisch, hoffentlich werde ich deshalb hier nicht
falsch verstanden.)

damit wird lediglich „amtlich“ festgestellt wer der biologische Vater ist. Bei Verheirateten ist das automatisch (per Gesetz) der Ehemann, deshalb entfällt da diese Erklärung.
Mit dem Sorgerecht hat das erstmal nichts zu tun, sehr wohl aber mit Zahlungsverpflichtungen.

Wenn Du die Anerkennung verweigerst, wird letztlich gerichtlich die Vaterschaft festgestellt.

Das war jetzt natürlich eine sehr verkürzte Darstellung. Aber sie macht deutlich, wenn Du Dir sicher bist der Vater zu sein, macht es keinen Sinn die Erklärung zu verweigern. Mit ihr werden nur einige bürokratische Wege stark verkürzt. Das Ergebnis ist identisch…

Gruß Stefan

Hallo,
es macht schon Sinn die Erklärung abzugeben. Du hast dann im Falle einer Trennung schon mehr Rechte als wenn diese Erklärung fehlt. Außerdem wird die Namensänderung im Falle einer Heirat für das Kind wesentlich vereinfacht und das Kind kann auch ohne Probleme bei Deiner Krankenkasse als mitversichert angemeldet werden. Die Prozedur wird auf dem Jugendamt durchgeführt und dauert ca. 1/2 Stunde. Meine Tochter und ihr Freund haben es selbst auch so gemacht. Du mußt lediglich die Papiere zusammen haben. Du kannst Dich beim örtlichen Jugendamt erkundigen was Du alles brauchst und Dir dann einen Termin geben lassen. Hoffe Dir geholfen zu haben und alles Gute für euch
Gruß Esther

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Habe noch vergessen zu erwähnen, daß Dir beim Jugendamt genau erklärt wird welche Rechte und Pflichten Dir daraus entstehen und Ihr müßt auch alle beide dorthin.

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Hallo lalle,

Ich werde demnächst Vater, bin aber nicht verheiratet.

Meinen Glückwunsch dazu.

Wenn von mir dann die Vaterschaftsanerkennung verlangt wird, was
heißt das dann für mich?
Ist das automatisch die Erlangung des Sorgerechts?

Nein, sorum funktioniert das leider nicht. Aber ander herum kann ich mir gut vorstellen, dass sich jeder Beteiligte, von Mutter und Jugendamt angefangen und beim uständigen Familiengericht aufgehört, kaum auch nur einem Besuchsrecht nach einer Trennung zustimmen wird, wenn Deine Vaterschaft von Amts wegen vor Gericht geklärt werden musste.

Was wäre, wenn ich die Anerkennung der Vaterschaft verweigere?
(Rein hypothetisch, hoffentlich werde ich deshalb hier nicht
falsch verstanden.)

siehe oben,

Gruß, Karin

Hi Lalle!

Als estes, in der Hoffnung, daß Du Dich über die anstehende Vaterschaft freust, herzlichen Glückwunsch! :o))

Ansonsten schließe ich mich Goosie an.

Mit Deiner freiwillige Anerkennung wird nur „amtlich“ begläubigt, wer der Vater ist. Und dadurch erhälts Du Rechte und Pflichten (allen voran, Vaterschaftszahlungen).

Selbstverständlich steht Dir zu, diese Anerkennung zu weigern. Doch wenn Du zweifellos der Vater bist, wird Dir diese Weigerung nicht nur nichts nützen, sondern teuer sein. Denn machst Du das nicht freiwillig, kommt es vor Gericht (mit all die dazu verbundenen Kosten) und letztendlich wirdst du dazu gerichtlich gezwungen.

Die Vaterschaftszahlungen sind sowieso auf die Entbindung rückwirkend.

Das Sorgerecht, solltest du mit der Mutter nicht verheiratet sein, hat sie. Und zwar das alleinige. Deine Anerkennung ändert nichts daran. Die 2 einzige Möglichkeiten, an ein gemeinsames Sorgerecht zu kommen ist durch Heirat mit der Mutter oder daß sie sich freiwillig bereit erklärt dieses mit Dir zu teilen. Sozusagen, ohne sie geht das nicht.

Ich hoffe ich habe Dir damit ein bißchen weiter geholfen!

Schönen Gruß
Helena
PS Für weitere Fragen stehe ich Dir gerne zu Verfügung.

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Hallo,

Auch ich schließe mich den Glückwünschen (ich hoffe, sie sind willkommen) an.
Neben der Unterhaltspflicht erhältst du mit der Anerkennung der Vaterschaft auch grundsätzlich das Umgangsrecht mit deinem Kind. Das kann dir auch nur durch das Vorliegen wichtiger Gründe eingeschränkt oder verweigert werden. Die Unterhaltszahlungen sind jedoch keine Bezahlung für das Umgangsrecht. Auch Vätern, die nicht zahlen können, steht das Umgangsrecht zu.
Das Sorgerecht kannst du erhalten, wenn die Mutter des Kindes zustimmt (sog. gemeinsames Sorgerecht). Das Kind kann auch, wenn beide Elternteile das wollen, den Nachnamen des Vaters erhalten.
Ihr könnt übrigens auch schon vor der Geburt auf dem Jugendamt alle Formalitäten regeln. Ich empfehle das auch, weil die erste Zeit mit einem Kind doch sehr anstrengend und stressig ist.
Eine Anfechtung der Vaterschaft (also praktisch die Verweigerung der Anerkennung) sollte nur derjenige vornehmen, der sich wirklich sicher ist, nicht der Vater zu sein bzw. dies für sehr unwahrscheinlich hält. Dann wird ein Vaterschaftstest gemacht. MW zahlt diesen allgemein der, der sich geirrt hat.
Sollten Fragen offen geblieben sein, frag einfach noch einmal nach.

Viele Grüße - Heike