Vaterschaftsanerkennung

hallo ihr lieben.

ich bin vor genau einem jahr mama geworden. mein ex freund drohte mir, dass wenn ich ihn mit ins spiel bringe, er mir und meinen kindern etwas antun würde. auch würde er den kleinen jedes 2. we holen und er müsse die hölle bei ihm durchmachen. ich hatte große angst vor ihm. im mai 2014 fuhr er einen fahrradfahrer tot. er war unschuldig. aber seit dem wurde er immer wieder sehr aggressiv. wir trennten uns.

kurz darauf hatte ich einen one night stand.zwei mal. ich schäme mich zu tiefst dafür. aber es ist geschehen.

da ich beim ons nicht verhütet habe , mit meinem ex aber schon und weil ich dachte mein ex würde nicht in die empfängsniszeit passen gab ich vater unbekannt bei der arge an.

nun nach einem jahr kam post von der arge, in der ich offen legen soll, wenn denn in frage kommt und auch was ich unternahm um ihn zu finden…ich tippe mal die ex meines ex…sie ist auf rache aus..wird angegeben haben dass ich es evtl doch weiss.

ichredete mit einer freundin darüber und es gibt eine art empfängnisrechner. nun gab ich ja den errechneten geb, termin etc ein…( er kam früher) und die empfängniszeit erstreckt sich ja über ganze 4 wochen :frowning:

das war mir so nicht bewusst. ich dachte damals…6. woche vor 6 wochen wars…also kommt nur der ons in frage. doch knapp innerhalb dieser 4 wochen würde auch mein ex in frage kommen.

nun weiss ich nicht was ich tun soll… ich weiss es nun einfach doch nicht ganz genau…

ich habe bis zum jetzigen zeitpunkt meine angaben immer nach bestem wissen und gewissen gemacht. doch nun kann ich ihn nicht hundertprozent ausschliessen.

viel schlimmer ist ja, das ich da ich ja den vater unbekannt meldete ( weil ich vo zeitpunkt meinen ex ja ausschloss) keinen uvg beantragen könne, bedeutet, ich habe es von der arge bekommmen.

was mache ich denn jetzt nur? er kommt also doch in frage. aber er hat auch gedroht, mehrmals uns etwas schlimmes anzutun.

unten im zettel der arge steht…

ich weise sie in diesem zusammenhang darauf hin, dass gemaß des gerichtsentscheides des Sozialgerichtes Trier am 03.08.2015 bei fehlender Mitwirkung an der Vaterschaftsfeststellung die hiesigen Leistungen in Höhe des mindestunterhaltes in höhe von AKTUELL 240 Euro versagt werden können. was bedeutet das genau?

Anmerkung: Verschoben aus „Medizin allgemein“ ins besser passende Brett „Allgemeine Rechtsfragen“
DropDeadDiva, Mod

Hallo!

Es geht hier um zwei Geschichten, die du nicht vermischen solltest.

Geschichte 1: Momentan zahlt die Arge für dich, d.h. die Allgemeinheit kommt für dich auf. Da es aber einen Vater geben muss, der eben auch unterhaltspflichtig ist, versucht die Arge natürlich, den herauszufinden.
Was du sagst stimmt nicht ganz, denn es ist ja nicht so, dass du überhaupt keine Ahnung hast, wer der Vater sein kann, sondern du kannst lediglich nicht genau angeben.
Es ist aber leicht, aus einer Auswahl aus 2 Männern herauszufinden, wer der Vater ist. Und dann müsste nämlich der Vater zahlen, nicht mehr die Allgemeinheit.
Und das ist genau das, was die Arge will: Dass der Vater ermittelt wird (per Vaterschaftstest) und den Unterhalt zahlt. Und wenn du eben wissentlich nicht dabei hilfst, kürzen sie dir das Geld und zwar genau deshalb, weil es der Allgemeinheit nicht zuzumuten ist, für jemanden, der zu blöd zum Verhüten ist, zu bezahlen.
Also tu, was deine Pflicht ist und lass den Vater nicht so davonkommen.

Geschichte 2: Dein Exfreund bedroht dich und dein Kind. Sieh zu, dass du das beweisen kannst und gehe mit den Beweisen zum Jugendamt. Er wird nie und nimmer das Sorgerecht erhalten.
Darüberhinaus kannst du versuchen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, dass er sich dir und dem Kind nicht nähern darf.
Aber dafür musst du eben beweisen können, dass er dich in dieser Weise bedroht hat.
Damit gehst du also eher zur Polizei und zum Jugendamt.

Es kann nicht angehen, dass jemand nur derlei Drohungen ausstoßen muss und schon kommt er mit seinen Unterhaltszahlungen davon.

Gruß

es war wirklich niemals meine absicht die allgemeinheit zahlen zu lassen. und es ist auch ehrensache,dass ich für das gesamte jahr diese 240 euro, also 2400 in raten zurück zahlen werede. ich hoffe die arge würde mir daztu 100 euro raten erlauben. mein ex meinte jetzt ich solle ihn besser nicht angeben, da ich nun auch von der arge eine anzeige wegen betrug komme und ich dann ins gefängnis gehe und ich meine kinder nie wieder sehe

beweisen kann ich es eben überhaupt nicht. er sagt es wenn dann nur. ich habe nicht dem´n ansatz eines beweises und muss nun ja auch klären lassen, wer es ist. hilft mir die arge dabei oder werde ich nun echt angezeigt? ich war mir nie einer schuld bewusst

Dein Exfreund ist ein Arschloch, sorry my language.

Er will dir nur Angst machen.

  1. Du hast die Angaben nicht mit Betrugsabsicht gemacht und kannst ja evtl. sogar beweisen, dass du erst seit kurzem weißt, dass er der Vater sein könnte.
  2. So schnell gehst du für sowas nicht in den Knast, der Idiot will dich nur verunsichern, weil er selbst Angst hat und sich nur vorm Zahlen drücken will.

Lass dich bitte mal von der Caritas oder einer anderen sozialen Einrichtung beraten. Und halte dich von deinem Exfreund fern und vor allem: GLAUBE IHM KEIN WORT; REDE MIT IHM KEIN WORT.

Verstanden?

Viel Glück!

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ich gehe hundert pro nicht ins gefängnis ?

:sob:

KANN ICH AUCH SAGEN ICH WIRKE DA NICHT MIT??? werden mir dann die 240 abgezogen…ich habe so angst

Er will nicht Vater sein.
Du willst ihn nicht angeben.
=> Folglich habt ihr ein gemeinsames Interesse und solltet da zusammenarbeiten.

Wenns nicht rechtlich problematisch wäre, könntet ihr einfach einen dieser günstigen, rechtlich unwirksamen, aber durchaus verlässlichen Vaterschaftstests machen, um Klarheit zu bekommen.
Wenn dabei herauskommt, dass er nicht der Vater ist, ist die Sache für euch beide geritzt.
Wenn rauskommt, dass er es ist, dann könnt ihr weiter überlegen, ohne dass es gleich dritten Stellen bekannt wäre.

Punkt 2: Ich als Teil dieser steuerzahlenden Allgemeinheit habe nicht das geringste Problem damit, für ein Kind und die Erziehungsleistung der Mutter meinen Anteil zu bezahlen.

Punkt 3: Dein Kind hat definitiv ein Recht darauf, irgendwann zu erfahren, wer sein Vater ist. Schon deshalb solltest du versuchen, Klarheit zu bekommen. Da sollte die Arge nicht der Hauptaspekt bei deinen Überlegungen sein.

Gruß
F.

Hallo

Und wenn man es nicht beweisen kann, was ja hier sehr wahrscheinlich ist?
Da tut sich doch gar nichts, solange nichts weiter passiert ist.

  • Ich weiß nicht, wie das mit dem Sorgerecht aktuell geregelt ist, ich glaube aber, dass der leiblicher Vater auch nach einem Jahr noch geteiltes Sorgerecht in Normalfall kriegen kann, sofern er es beantragt. Und was macht man dann mit einem Kindsvater, vor dem man Angst hat?

Wenn die Geschichte so ist, wie es hier dargestellt wurde, würde ich den Ex auf keinen Fall als Vater angeben, und ich als Gesellschaft würde lieber für den Kindesunterhalt aufkommen als für die Kosten, die eine solche Geschichte eventuell nach sich ziehen kann. Natürlich hat er vielleicht nur gedroht, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen, aber einem, der das tut, traue ich auch zu, dass er das Sorgerecht beantragt, nur um sich an der Mutter zu rächen. Schließlich erwachsen einem aus dem Sorgerecht in Wirklichkeit juristisch keinerlei Pflichten, sondern nur Rechte; d. h. die Rechte kann man einklagen, die Pflichten können nicht eingeklagt werden. (der Unterhalt hat ja mit dem Sorgerecht nichts zu tun)

Im übrigen ist es doch sowieso wahrscheinlicher, dass es der One Night Ständ es war, wenn da nicht, beim Ex-Freund aber doch verhütet wurde.

Übrigens: Dass diese Aufforderung des Jobcenters irgendwas mit der neuen Freundin zu tun hat, glaube ich eher nicht. Sowas machen die auch schon mal ganz von sich aus.

Viele Grüße

Das ist doch Quatsch. Bitte bemüh dich, dein Kind gut zu betreuen, ihm die Welt zu zeigen usw. Das ist wesentlich wichtiger. Guck, dass aus dem Kind was wird, dann zahlt es später in die Rentenkasse ein und die Steuerzahler können sich freuen. Besonders die kinderlosen Steuerzahler, die kriegen nämlich meistens viel mehr Rente als die, die früher die Kinder großgezogen haben.

Geh doch einfach davon aus, dass es der One-Night-Stand war, mit dem hattest du ja ungeschützten Verkehr. Und da wirkst du dann auch mit, den zu finden, so weit du kannst.

Allerdings solltest du dich wirklich beraten lassen. Nicht beim Jugendamt, die sagen alles weiter. Bei einer Familienberatungsstelle, z. B. Diakonie oder Caritas. Kannst ja vorher fragen, ob sie Schweigepflicht haben.

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Nun sei mal nicht päpstlicher als der Papst. An diesen 2400 € wird die Allgemeinheit nicht zugrunde gehen!

Wer ist denn hier der Verbrecher? Du doch nicht!!
So schnell geht das nicht.

Eine Sache interessiert mich noch: Ist es denn möglich festzustellen, ob der One-Night-Stand der Vater ist oder hast du zu dem keinen Kontakt mehr? Das wäre doch erstmal das Einfachste, und die Wahrscheinlichkeit ist bei ihm ja etwas größer.

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Hallo,

geh zur Beistandschaft am Jugendamt und lass dich dort nochmals ausführlich beraten.

Grüße
miamei