Vaterschaftsanfechtung - folgen bei sorgerecht

hallo zusammen

ich würde gerne wissen was die folgen einer vaterschaftsanfechtung in meine fall sind.

ich bin (noch) verheiratet und habe aber im september letzten jahres ein kind eines anderen mannes geboren. mein sohn wurde also ehelich geboren und der eingetragene vater ist zunächst der ehemann. jetzt haben wir (mein partner und ich) uns für eine vaterschaftsanfechtung entschieden.

was sind die rechtlichen folgen für den biologischen kindsvater? wird dieser nur eingetragen oder bekommt er rechtlich gesehen auch das gemeinsame sorgerecht?

alle anderen punkte und abänderungen sind mir soweit klar. ich würde wirklich nur gerne wissen ob ich dann das alleinige sorgerecht habe oder der kindsvater es mit mir teilt.

vlg

Der eingetragende Vater wird auch somit das gemeinsame Sorgerecht mit dir teilen. Sicher kann man eine Vaterschaft anfechten. Aber wie es sich in deinem Fall verhält kann ich dir nicht beantworten. Wende dich bitte damit Vertrauensvoll an einen Fachanwalt für Familienrecht.

Ich hätte dir gern weiter geholfen.

Hallo,
automatisch geht da sicher nichts.
Der Vater, sofern er von seinem Kind weiß, könnte das Sorgerecht beantragen, wenn er sich denn kümmern will- aber automatisch mit Sicherheit nicht.
Das Kind hat jedoch ein Recht auf seinen Vater.
Grüße
Charlotte

das sorgerecht bekommt er nicht automatisch,dass muss er dann vor gericht einklagen.es sei den du gibst es ihm frei willig!wenn er die vaterschaft nicht frei wilig anerkennt,kann das gericht ihn zum vaterschaftstest zwingen.normalerweise ist es aber so,wenn du verheiratet bist und du ein kind bekommst mit einem anderen mann.wird immer dein ehemann als kindsvater anerkannt.ansonsten muss der biologische vater sein eigenes kind adoptieren.
bezw.du musst im namen deines kindes den biologischen vater an zeigen,damit er der adoption anerkannt wird.es ist sehr schwer da durch zu blicken!das problem der adoption ist das er dann auch das sorgerecht für das kind hat!lass dich von einem familienanwalt oder vom jugendamt beraten die beratung beim jugendamt ist kostenlos!sorry soltest dir wirklich rechtlichen bei stand hollen.
lg maya

Hallo erstmal,
also gundsätzlich besteht nur ein Jahr nach Erkenntniss des „falschen Kindes“ die Möglichkeit die Vaterschaft anzufechten, Was ja hier passt. Nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung, gibt es zwei Möglichkeiten, entweder du gibst den richtigen Vater an, dieser erkennt dann die Vaterschaft auch mit deiner Zustimmung an oder du gibst Vater Unbekannt an. Sollte der Biologische Vater die Vaterschaft annerkennen, dann hat er auch alle Rechte und Pflichten eines Vaters. D.h. er muss dann auch Unterhalt zahlen, hat in gewissen Dingen ein Mitspracherecht und natürlich ein Umgangsrecht. Die Sorgerechtsfrage steht bei der Vaterschaftsannerkennung zur Debatte, hier kannst du entscheiden, ob ihr das gemeinsame Sorgerecht ausüben wollt oder nicht. Allerdings kann der biologische Vater auch das gemeinsame Sorgerecht einklagen, falls er es haben möchte, du aber nicht.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Gruß Burgfee

Guten Morgen,
Durch die Eintragung in der Geburtsurkunde und den gemeins. Familiennahme. Hat Dein „noch“ Ehemann das Sorgerecht, Umgangsrecht usw.für Deinen Sohn.
Der biologische Vater kann das Sorgerecht einklagen u. er muß nachweisen das er der Vater ist.
Hat der biologische Vater sein Sohn gesehen.
Bitte sucht Euch einen Rechtsanwalt für Familienrecht und das Jugendamt hilft Euch auch.
Es muß immer Wohl des kindes gehen.
Gruß Karin
Ps.ich wünsche Euch viel Erfolg das die KM Recht bekommt.

Hallo, sicher bin ich mir nicht, aber ich denke um das Sorgerecht zu bekommen müsste dein Partner erst mal die Vaterschaft anerkennen, bzw. diese vom Gericht festgestellt werden, wenn er es nicht freiwillig macht und du das möchtest.

Folgen der Anerkennung wären dann auf jeden Fall mal Unterhaltsverpflichtungen ob er damit automatisch auch das Sorgercht hat kann ich nicht sagen, bezweifle ich aber.

Leider kann ich hierzu nichts genaues sagen…Sorry.

Viele Grüße
Anja

Hallo!
Es tut mir leid, zu diesem Thema kann ich leider nichts sagen.
Nette Grüsse
Simone

Hallo, du hast geschrieben, dass ICH entscheide ob ich das alleinige Sorgerecht behalte wenn der Vater umgetragen wird. Bist du dir da sicher? Fragt das dann der Richter?

Und noch eine Frage: Wird das dann in der Geburtsurkunde umgetragen, sprich der leibliche Vater kann dann noch Steuern vo Vorjahr absetzten,oder gilt das dann AB Umtragung?

Danke schonmal:smile:

danke für den tipp beim amt :smile:

Hallo,
also zumindest war das bei mir so. Aber das ganze machst du eigentlich beim Jugendamt. Also das mit der Vaterschaftsanerkennung und nicht bei Gericht. Wie das mit den Steuern ist, kann ich dir nicht sagen, da hab ich mich nicht weiter drum gekümmert, war mir auch ehrlich gesagt egal, ob er deshalb Stuern wiederbekommt, oder nicht. Die Geburtsurkunde wird am Tag der vaterschaftanerkennung durch den leiblichen Vater umgeschrieben auf den leiblichen Vater, weil ja festgestellt wurde, das dein Nochehemann ja nicht der Vater des Kindes ist.

wir haben im nächsten monat einen gerichtstermin wo das dann umgeschrieben wird. an einer verhandlung war laut jugendamt duisburg nicht drum herum zu kommen.

fragen die mich dann in der verhandlung ob ich das sorgerecht teilen möchte, oder wie war das bei dir?

lg