Frau A ist mit Mann B verheiratet - leben getrennt seit April 2015 - Frau A ist schwanger von ihrem neuen Freund C.
Wenn das Baby auf die Welt kommt, ist die Frau ja noch mit Mann B verheiratet - und er wird somit als Vater anerkannt.
Nun sagte das Jugendamt man könnte eine Vaterschaftsanfechtung bei Gericht machen. Aber was muss hier nun gemacht werden? Gibt es hier ein Antrag? ist dies nötig, selbst wenn der Mann B natürlich nicht als Vater eingetragen werden möchte?
Es hängt nur davon ab, ob das Kind vor oder nach der Scheidungseinreichung(nicht der Scheidung selbst) geboren wird.
Danach unterscheiden sich die Verfahren.
Einmal muss nur der echte Vater und der Noch-Ehemann zustimmen.
Im andern Fall muss man muss erst die Vaterschaft anfechten und erst nach diesem Beschluss kann man die Vaterschaft anerkennen.
…hallochen, ich weiss nur das wenn das ja den prozess einleitet dann machen die das alleine und du hast damit Nichts zu tun, du bekommst irgendwann einen beschluß. wenn du das selber privat per geicht machst kostet dich der anwalt eben aber du kannst sagen was und wie es sein soll.
also das eine ist kostenlos, das andere kostet.