Hallo,
ich bin Verheiratet. Mein Mann und ich habe zusammen eine Tochter. Mein Ex behauptet er sei der Vater der kleinen. Kann er die Vaterschaft anfächten?
Bitte helft mir.
Liebe Grüße Nicola
Hallo,
ich bin Verheiratet. Mein Mann und ich habe zusammen eine Tochter. Mein Ex behauptet er sei der Vater der kleinen. Kann er die Vaterschaft anfächten?
Bitte helft mir.
Liebe Grüße Nicola
Hallo Nicole,
vorne weg: Ich bin kein Anwalt und nachfolgende Informationen sind meine ganz persönlichen Erfahrungen. Für eine Rechtsberatung suche Dir bitte einen Anwalt. Die machen ein Erstgespräch meist gerne kostenlos.
Wenn das Kind in der Ehe geboren wurde, dann ist für den Staat alles palletti und Dein Mann der offizielle Vater und ein bioligischer Vater hat keine Chance einen Vaterschaftstest oder gar Umgangsansprüche geltend zu machen. Ist doch prima, oder?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah im letzten Jahr das anders und hatte einem Vater aus Nigeria Recht gegeben und ein Urteil des OLG Koblenz wegen Verletzung der Menscherechte aufgehoben.
Doch soweit soll es bei Dir ja vieleicht gar nicht erst kommen.
Ich schreibe viel im Blog kuckucksvater.wordpress.com über die Kuckucksthematik und kann Dir nur sagen, dass die biologische Abstammung ein wesentlicher Identitätsbestandteil ist. Das Recht auf Identität des Kindes solltest Du ihm schon gewähren. Außerdem kommt es wirklich sehr schlecht, wenn das Kind es später selbst herausfindet. Und dazu hat das Kind spätestens mit 18 Jahren das inzwischen leicht durchsetzbare Recht. Ich kann mir auch sehr gut Vorstellen, das früher oder später die Rechte der biologischen Väter so gestärkt sind, dass er seine Rechte in Zukunft durchsetzen werden kann und dann viel Spaß mit der Katastrophe!
Weiß Dein Mann von Deinem Seitensprung und der möglichen Vaterschaft eines anderen? Es ist mit Sicherheit nicht leicht, in Deiner Situation reinen Wein einzuschenken, aber es sind nun einmal die Konsequenzen eines Ehebruches. Statt Dich selber der Verantwortung zu stellen, möchtest Du es wirklich lieber auf dem Rücken Deines EIGENEN Kindes austragen?
Bitte bedenke diese Einwände ernsthaft und stimme einem Vaterschaftstest zu. Dann brauchst Du auch nicht das Geheimnis die ganze Zeit mit Dir herumzutragen, denn auch das wirkt sich auf unterschiedliche Weise negativ auf Dich, Deinen Mann, Deine Ehe, Dein Kind und auf Deine Beziehung zum Kind aus.
Hallo,
soviel ich weiß, kann er das nicht. Jedenfalls nicht gerichtlich. Wenn Du und Dein Mann als Eltern in der Geburtsurkunde steht, kann er alles behaupten, aber vor Gericht kommt er damit nicht durch.
Das ist der Stand wie ich informiert bin.
Gruß
Sebastian