Hallo,
angenommen:
Eine verheiratete Frau wird von einem anderen Mann schwanger, so ist der Vater dieses Kindes der Ehemann (so sagt es das Gesetz).
Weiterhin wird gesagt, dass der Ehemann dieser Frau die Vaterschaft anzweifeln kann, sofern der Verdacht besteht, dass er nicht der Vater ist. Dafür hat er zwei Jahre Zeit.
Nehmen wir jetzt weiter an, dass der Ehemann dieser Frau unfruchtbar ist, weil er vor Jahren eine Vasektomie hat durchführen lassen, die nicht reversible ist. Für ihn als Ehemann ist das jedoch irrelevant, weil das Kind ja in einer Ehe zur Welt kommt.
Kann dieser Ehemann - sagen wir mal - nach 1 3/4 Jahren sagen: „Moooment, das ist ja garnicht mein Kind. Der Erzeuger soll man schön zahlen!“ Also meine Frage wäre: Gilt - trotz der offensichtlichen Unfruchtbarkeit des Ehemannes - trotzdem diese 2 Jahres Frist? Oder zählt sie bereits ab Kenntnisnahme?
Weil er wird es ja innerhalb der ersten Monate mitgekriegt haben, dass seine Ehefrau ihn betrogen hat, oder?
Gruss GDA