Hallo
angenommen Mann A und Frau B sind verheiratet, leben aber getrennt
(mehr als 1 Jahr) und wollen sich scheiden lassen.
Hinzu kommt, dass Frau B Ausländerin ist und wieder im Heimatland lebt.
Nun hat sich Frau B von einer Samenbank befruchten lassen.
Wie ist die rechtliche Situation von Kind C?
Muss Mann A Unterhalt oder so bezahlen?
Hat das sonstige Einflüsse auf Mann A?
Danke
Kay
Der Mann ist im rechtlichen Sinn der Vater (§ 1592 Nr. 1 BGB), er kann die Vaterschaft aber anfechten. Unterhaltspflicht gilt, wenn und solange er Vater ist.
Levay
Der Mann ist im rechtlichen Sinn der Vater (§ 1592 Nr. 1 BGB),
er kann die Vaterschaft aber anfechten. Unterhaltspflicht
gilt, wenn und solange er Vater ist.Levay
Hi
das heisst, er müsste die Vaterschaft anfechten, eine DNA Analyse oder
so machen. ABer wie läuft das bei ihm, wenn die Frau im Ausland ist,
wie beschrieben?
Danke
Kay
Der Mann ist im rechtlichen Sinn der Vater (§ 1592 Nr. 1 BGB),
er kann die Vaterschaft aber anfechten. Unterhaltspflicht
gilt, wenn und solange er Vater ist.Levay
Hi
noch ne Frage: Muss das alles
via DNA usw gemacht werden oder kann auch Frau B einfach sagen,
der isses nicht?
Kay
via DNA usw gemacht werden oder kann auch Frau B einfach
sagen, der isses nicht?
Wenn Frau B sagt, Herr A ist nicht der Vater, dann muß es auch nicht per DNA nachgewiesen werden.