Vaterschaftsklage

Hallo zusammen,

was kann man als Mann gegen eine Klage auf Anerkennung der Vaterschaft machen, wenn man sich sicher ist, nicht der Vater zu sein, man aber kein Geld hat, um dies genetisch beweisen zu können?

Frist zur Stellungnahme ist hier 2 Wochen.

Gruß,

Danie

Hallo Danie

Hallo zusammen,

was kann man als Mann gegen eine Klage auf Anerkennung der
Vaterschaft machen, wenn man sich sicher ist, nicht der Vater
zu sein, man aber kein Geld hat, um dies genetisch beweisen zu
können?

Frist zur Stellungnahme ist hier 2 Wochen.

Gruß,

Danie

Widerspruch einlegen, Prozesskostenhilfe beantragen, Gentest muss die Mutter zustimmen, wenn nicht ist man der Gehörnte und muss zahlen, so derzeitige Rechtsprechung

LG
Der Mikesch

Hallo Danie

Widerspruch einlegen, Prozesskostenhilfe beantragen, Gentest
muss die Mutter zustimmen, wenn nicht ist man der Gehörnte und
muss zahlen, so derzeitige Rechtsprechung

LG
Der Mikesch

Als Selbständiger kannste aber keine PKH beantragen, hab ich recht? Und wenn die nötigen Gelder halt nicht da sind und die Mutter auch einem Gentest nicht zustimmt, ist man der gearschte und darf schön brav zahlen und hat einen Esser mehr. Seh ich das richtig?

Der Frau ist es nach 5 jahren eingefallen, dass er dann doch der Vater ist. Gibt es da keine Verjährungsfristen oder kann man hier den Unterhalt bis zum 18 Lebensjahr geltend machen?

Wo bleibt da das Recht? Die Mutter hat unterschrieben, dass sie in der "gesetzlichen Empfängniszeit vom 300. bis 181. Tag vor der Geburt dem „Angeklagten“ beigewohnt hat - wie es so schön im Amtsdeutsch heißt. Da schüttelst du mit dem Kopf, wenn du genau weit, dass das nicht stimmt. Wo bleibt das Recht der Nicht-Väter?

Gruß, Danie

Hallo,
normalerweise läuft das doch übers Jugendamt, oder nicht? Die Vaterschaft wird dann gerichtlich festgestellt, dh es wird ein Vaterschaftstest gemacht.
Es wäre mir neu, wenn das Gericht dich ohne offiziellen Vaterschaftstest als rechtmäßigen Vater einsetzt.

Alles Gute
Belini

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Hallo,
normalerweise läuft das doch übers Jugendamt, oder nicht? Die
Vaterschaft wird dann gerichtlich festgestellt, dh es wird ein
Vaterschaftstest gemacht.
Es wäre mir neu, wenn das Gericht dich ohne offiziellen
Vaterschaftstest als rechtmäßigen Vater einsetzt.

Alles Gute
Belini

Ja, das Jugendamt vertritt das minderjährige Kind. Aber ich hab das so verstanden, dass das Gericht halt festlegt, dass man der Vater ist, wenn mann nichts gegenteiliges beweisen kann.

Gruß, Danie

Hallo,

hab die ganze Geschichte gerade hinter mir diesen Sommer. Bei uns war es so, daß der Kindsvater auch die Vaterschaft angezweifelt hatte. Wir hatten dann Termin beim Familiengericht. Dort hat dann jeder seine Version vorgetragen, und es wurde von der Richterin ein Vaterschaftstest angeordnet.
Ich war mir halt sicher, konnte seine Situation aber auch verstehen, daß er Gewissheit haben wollte. Aber soweit ich mich erinnern kann, ist das einfach angeordnet worden, und dessen musste Folge geleistet werden.
Nun haben wir das Ergebnis, und jetzt ists halt so.
Der Vaterschaftstest musste aber glaube ich von ihm bezahlt werden.

Die einfachste Möglichkeit ist natürlich, daß du dich an einen Anwalt wendest. Damit geht vieles einfacher, weil dieser sich besser auskennt.

Viel Erfolg :smile:

LG
Belini

Hallo Danie!

was kann man als Mann gegen eine Klage auf Anerkennung der
Vaterschaft machen, wenn man sich sicher ist, nicht der Vater
zu sein

Wenn Du der Mutter im Zeitraum der „gesetzlichen Empfängniszeit“ nicht „beigewohnt“ hast und das in Deiner Antwort bestätigst, kannst DU nicht der Vater sein.
Dann wird wohl das Gericht einen Vaterschaftstest anordnen, den Du nur dann bezahlen musst, wenn Du doch mit der Mutter geschlafen hast!

Dabei ist allerdings von Dir zu prüfen, warum Du glaubst, nicht der Vater sein zu können. Sollte sich die Vaterschaft bestätigen, sitzt Du auf den gesamten Kosten. Dazu gehören mit ein wenig Pech auch die Unterhaltskosten der Vergangenheit.

Aber was sind die Kosten gegen Unterhaltskosten für ein Kind, bei dem man nicht sicher ist, ob man auch der Vater ist?

Also geh noch einmal in Dich und überlege, ob Du in den infrage kommenden Monaten nich vielleicht doch… und dann überlege, ob die paar Euro mehr (im Vergleich zu den Unterhaltskosten für die nächsten 25 Jahre) es nicht wert sind, die Sache zu klären!

Grüsse
Ulli

Als Selbständiger kannste aber keine PKH beantragen, hab ich
recht?

Hi,

nein, nicht Recht! PKH bekommen Personen, die bedürftig sind. Ob das der Arbeitslose, Student, Arbeitnehmer, Unternehmer oder Rentner ist, ist schlicht egal!

http://bundesrecht.juris.de/zpo/__114.html

Insoweit sollte auch Beratungshilfe möglich sein. Also die Unterstützung vom Staat, wenn man sich auch den Anwalt vor dem Prozess nicht leisten kann. Hierzu geht man zum Amtsgericht und fragt sich durch. Gegen 10 Euro Selbstbeteiligung kann man sich vom Anwalt des Vertrauens dann umfassend beraten lassen und der beantragt dann auch gleich die Prozesskostenhilfe.

Allerdings sei auch hier gewarnt: Prozesskostenhilfe schützt nicht vor dem Verlieren des Prozesses. In dem Fall zahlt zwar die PKH den eigenen Anwalt und die Gerichtskosten, aber NICHT die Anwaltskosten der obsiegenden Seite!

Zum Nachweis der Bedürftigkeit sollte der Unternehmer eine aktuelle BWA, einen Steuerbescheid und/oder Kontoauszüge etc. nachweisen. Am besten vorher beim Amtsgericht nachfragen.

Mfg vom

showbee

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Hi,

Der Frau ist es nach 5 jahren eingefallen, dass er dann doch
der Vater ist. Gibt es da keine Verjährungsfristen oder kann
man hier den Unterhalt bis zum 18 Lebensjahr geltend machen?

es gibt meines Wissens keine Verjährungsfrist und wenn Papa Pech hat darf er alle Jahre nachbezahlen.

Gruß

Christian

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Hallo Danie,

ich arbeite in einem Jugendamt und mache solche Vaterschaftsklagen.

Sollte der mutmaßliche Kindsvater nicht explizit nachweisen können, dass er NICHT der Vater sein kann (z. B. durch Auslandsaufenthalt oder Aufenthalt in einer JVA)

und sollte er die Vaterschaft nicht sofort freiwillig anerkennen -und sich somit einen Gentest sparen-,

wird IMMER ein Gentest vom Richter angeordnet.
Ist solch ein Test angeordnet, können weder Vater noch Mutter solch einen Test verweigern.

Kosten trägt im Falle der Vaterschaft der Vater. Belaufen sich hier auf ca 1.000 €.

Ist aber immer noch billiger als freiwillig anerkennen,in diesem Fall würde es heissen: Auf jeden Fall 5 Jahre nachzahlen und weitere mindestens 13 Jahre zahlen.
Derzeitiger Regelbetrag bis 6 Jahre:199,00 € bei bis 12-jährigen: 257,00 €

Mein Praxistipp: lieber Testen lassen und wissen dass man für sein Kind zahlt, als dass man zahlt und ewig zweifelt. Schliesslich „verfolgt“ einem ein Kind ein Leben lang, ein nichteheliches Kind ist einem ehelichen gleichgestellt, damit ist es z. B. genauso erbberechtigt wie evtl. noch folgende eheliche Kinder.

grüsse
dragonkidd

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Vielen Dank an alle, die geantwortet haben.

Die ganze Sache betrifft ja meinen Freund und wir werden uns noch mal zusammensetzen und überlegen, was wir am besten machen.

Schade nur, dass durch solche Mütter (denen nach Jahren einfällt, dass das Kind einen Vater hat) eine neue Beziehung belastet wird. Mein Freund will nun keine Kinder mehr, um weiterem Stress aus dem Weg zu gehen und ich kann mir eine Zukunft ohne Kinder nicht vorstellen. Er ist halt der Meinung, dass auch ich vielleicht irgendwann so handeln kann, wenn wir uns mal trennen sollten. Gebranntes Kind scheut das Feuer!

Schöne Grüße

Danie

Grummel!

Schade nur, dass durch solche Mütter (denen nach Jahren
einfällt, dass das Kind einen Vater hat) eine neue Beziehung
belastet wird. … Er ist halt der Meinung,
dass auch ich vielleicht irgendwann so handeln kann, wenn wir
uns mal trennen sollten. Gebranntes Kind scheut das Feuer!

Hallo,

selten so gelacht. Sorry! Hier wird wohl der Bock zum Gärtner gemacht, oder? Wenn der Freund wirklich der Vater ist, dann handelt die Mutter korrekt. Sie hat vielleicht die Jahre vorher keine finanziellen Probleme gehabt und das Kind so durchgebracht. Jetzt braucht sie vielleicht Geld und wenn der Vater auch der Vater ist, muss er zahlen. Es gibt keine halben oder unechten Kinder. Jedes Kind hat einer Mutter und einen Vater und beide sind auch verpflichtet für das Kind gerade zu stehen!

Wer also ein Kind in die Welt setzt, ist dafür verpflichtet. Ein Kind ist ja kein Auto das man zum Schrottplatz bringen kann. Wer nicht erwachsen genug ist, muss eben den Gummi nehmen. Da fällt mir nichts mehr ein. Und wenn er wirklich nicht der Vater ist, weil er nie und nimmer mit der Frau was hatte, hat er auch nichts zu verlieren. Es geht zu Gericht und der Test ist zu 99,999999% korrekt. Dann besteht Sicherheit.

Egal wie nun der Rechtsstreit um das 1. Kind ausgeht, die neue Partnerin weiss nun zumindest, wo sie drann ist. Bezüglich des weiteren Kinderwunsches liegt es wohl eher so, als ob der junge Mann selbst jetzt noch nicht begriffen hat, das auch Väter für den Nachwuchs sorgen müssen. Man macht nicht mal eben ein Kind und ist nur solange dafür zuständig wie man weiter auf die Mutter „gelassen wird“. Das ist doch wohl ein Denkfehler väterlicherseits, oder? Das Kind ist sein Kind, solange es lebt und nicht nur solange er was mit der Mutter hat!

Ich würde mich schwer überlegen, ob ich mit sojemanden „Eltern“ werden will. Scheinbar ist er nicht reif genug, weil er nicht des Kindes wegen, sondern nur des Fi***** wegen was mit der Mutter haben will.

Ansonsten noch ein besinnliches frohes Fest!

der showbee

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