ich hoffe ich bin hier im richtigem teil im forum. ich hätte eine frage zum vaterschaftstest 1 wann kann man ihn machen? 2 wenn man sich privat einigt den vater herrauszufinden wer muss den test zahlen? 3 welcher test ist am genausten hab ja gehört es gibt was mit dem speicher haare… 4 wie ist es wenn der vater zur schule geht zahlt da das jugendamt die unterhaltskosten des kindes? bzw muss er diese nach der schule zurückzahlen oder zahlt er dann einfach weiter sobald er wieder arbeitet?
1 wann kann man ihn (den Vaterschaftstest) machen?
Wenn das Kind auf der Welt ist
2 wenn man sich privat einigt den vater herrauszufinden wer muss
den test zahlen?
Der Vater, bei mehreren Erzeugern derjenige der der Vater ist, bei misslungenem Test die Mutter
oder man einigt sich irgendwie anders
3 welcher test ist am genausten hab ja gehört es gibt was mit dem speicher haare…
Speicheltests sind die Regel
4 wie ist es wenn dervater zur schule geht zahlt da das jugendamt die
unterhaltskosten des kindes?
Ja, dann geht die Mutter zum Jugendamt und beantragt UVG.
zurückzahlen oder zahlt er dann einfach weiter sobald er
wieder arbeitet?
Kommt darauf an: Ist es die allgemeine (erste) Schulausbildung, so braucht er nichts zurückzahlen, ist es eine Fortbildung, muß er zurückzahlen, da er eigentlich auch arbeiten gehen könnte und den Unterhalt zahlen könnte.
Mein persönlicher Tipp: 400-E-Job suchen und den Unterhalt von ca 199 - 214 € monatlich selber zahlen.