Vaterschaftstest

Hi, klassischer Fall: Peters (fiktiv) Ex-Freundin, Hanne, hat ein Kind bekommen und es
ist unklar wer der biologische Vater ist. Nun hat Peter aber keine
Vaterschaft anerkannt, hat aber immer stärkere Zweifel,
ob der kleine Wurm nicht doch von ihm ist.

Eingetragen ist jemand anderes als Vater, Otto (fiktiv). Wichtig ist aber eventuell
trotzdem noch, dass hanne das alleinige Sorgerecht für die Kleine
besitzt (dass hat sie sich bereits vor Gericht gegen Otto erkämpft)

Peter hat aber nun das Kind kennen gelernt und die Kleine sieht echt
haargenau so aus wie er. Nun hat er natürlich nochmal
mit Hanne über das theoretisches Zeugungsdatum gesprochen.
Auch das passt wie Arsch auf Eimer! So, jetzt will Peter natürlich
wissen ob er eine Tochter hat, welche gerade bei seiner Ex aufwächst und wessen erstes Entwicklungsjahr er schon komplett
verpasst hat. Wie könnte Peter nun am besten vorgehen um herauszufinden, ob er der biologische Vater ist ?
Gruß

Wie könnte Peter nun am besten vorgehen um
herauszufinden, ob er der biologische Vater ist ?

Er bittet Hanne, einem Vaterschaftstest zuzustimmen.

Möglich keit A: Sie stimmt zu. Bingo.

Möglichkeit B: Sie weigert sich. Peter geht daraufhin, je nachdem, wer derzeit den Kindesunterhalt bestreitet, entweder zu Otto oder zum Sozialamt und äußert seine begründete Vermutung. Beide werden Hanne notfalls vor dem Familiengericht zur Duldung eines Vaterschaftstests zwingen, schon um die zigtausende Unterhaltszahlungen loszuwerden, die im Fall eines Treffers nämlich Peter übernehmen darf.

Gruß
s.

Möglichkeit B: Sie weigert sich. Peter geht daraufhin, je
nachdem, wer derzeit den Kindesunterhalt bestreitet, entweder
zu Otto oder zum Sozialamt und äußert seine begründete
Vermutung. Beide werden Hanne notfalls vor dem Familiengericht
zur Duldung eines Vaterschaftstests zwingen, schon um die
zigtausende Unterhaltszahlungen loszuwerden, die im Fall eines
Treffers nämlich Peter übernehmen darf.

Und wenn Otto grundsätzlich gerne der (Zahl)Vater ist und ausserdem Millionär, während vllt Peter arbeitslos ist?
Hat Peter hier rechtliche Möglichkeiten, wenn Hanne und Otto nicht kooperieren?

Hilft dir http://dejure.org/gesetze/BGB/1600.html weiter? (Beachte auch Absatz 2).

Hilft dir http://dejure.org/gesetze/BGB/1600.html weiter?
(Beachte auch Absatz 2).

Absatz 1 Unterpunkt 2 wäre doch interessanter. Schließlich hat der UP gesagt, dass dies zutreffen würde. Es muss also nur eine eidesstattliche Versicherung aufgesetzt werden.

Absatz 1 Unterpunkt 2 wäre doch interessanter. Schließlich hat
der UP gesagt, dass dies zutreffen würde. Es muss also nur
eine eidesstattliche Versicherung aufgesetzt werden.

Nach § 1600 I Nr. 2 BGB ist der Mann, der eidesstattlich versichert, der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben, ebenfalls grundsätzlich zur Vaterschaftsanfechtung berechtigt.
ABER: Beachte Abs.2 -> Diese Anfechtung ist nur möglich, wenn zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater (hier eben Otto) keine sozial-familiäre Beziehung besteht.

Wann eine sozial-familiäre Beziehung vorliegt, bestimmt Absatz 4 näher:
(4) Eine sozial-familiäre Beziehung nach den Absätzen 2 und 3 besteht, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 zum maßgeblichen Zeitpunkt für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat. Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung liegt in der Regel vor, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

lg