Liebe/-r Experte/-in,
Wir haben da mal ein kleines Problem. Mein Lebensgefährte ist sich nicht sicher, ob das Kind aus seiner Ex-Beziehung wirklich von ihm ist. Anhand der Bilder die wir haben, gibt es keinerlei Ähnlichkeit.
Nun unsere Frage: Darf er ohne das Wissen der leiblichen Mutter einen Vaterschaftstest machen, der dann auch anerkannt wird? Das Problem ist nämlich, das die Mutter niemals zustimmen würde! Er hat damals zwar die Vaterschaft anerkannt, aber mittlerweile wird er von allen Seiten darauf angesprochen, dass er nicht der Vater ist! Was können wir tun? Jetzt steht nämlich mittlerweile das Jugendamt vor der Tür und will den Unterhaltstitel machen!
Hallo,
ein heimlicher Test ist nicht gerichtlich verwertbar. Er hat aber die Möglichkeit beim Amtsgericht (am Wohnort des Kindes) eine Vaterschaftsanfechtungsklage einzureichen.
Wie das geht, erfährt man u. a. im Internet, wenn man Vaterschaftsanfechtungsklage bei Google eingibt und beihttp://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanfechtung .
Er hat aber für die Klage nur zwei Jahre Zeit. Diese zwei Jahre werden ab dem Zeitpunkt gerechnet, ab der ihm bekannt wird, dass er der Vater nicht ist bzw. nicht sein könnte.
Gruß