Liebe Freunde,
zurzeit ist im Gespräch, Vaterschaftstests nur mit Zustimmung der Mutter durchführen zu dürfen. Ich halte das für absurd und wundere mich, dass es offenbar kaum Widerspruch dazu gibt: Jede Frau weiss, mit wem sie Geschlechtsverkehr hat(te) und von wem sie schwanger ist/wurde. Folglich wird keine Frau, die sich nicht zu 100% sicher ist, dass der (Noch-) Ehemann der biologische Vater ist, einem Test zustimmen.
M. E. sollte das Gesetz zur Vermeidung späterer Streitereien und Unsicherheiten den Test zwingend vorschreiben und nur bei ausdrücklichem Verzicht BEIDER (vermeintlicher) Elternteile davon abgesehen werden können.
Wie denkt Ihr darüber?
M. E. sollte das Gesetz zur Vermeidung späterer Streitereien
und Unsicherheiten den Test zwingend vorschreiben und nur bei
ausdrücklichem Verzicht BEIDER (vermeintlicher) Elternteile
davon abgesehen werden können.
Wie denkt Ihr darüber?
Hallo Gunter,
Die Diskussion darüber fand in diesem Brett sowie im Brett Frauen und Emanzen ja schon statt, da findest Du auch meine Meinung.
Meine Meinug zu Vaterschaftstests unmittelbar nach der Geburt: Ich bin mir nicht sicher ob diese wünschenswert sind. Aber wenn man sich dazu entschließt sie obligatorisch zu machen, dürfen sie nicht von der Zustimmung der Eltern abhängen.
Sonst ist sicher in vielen Fällen der soziale Druck zu groß Verzicht zu üben („ach komm schon Schatz, Du weisst doch daß ich Dir immer treu war“, oder „Was, DU misstraust meiner Tochter? Unterschreib bloss den Testverzicht!“ usw.) und später ist dann der Katzenjammer groß.
Nein, wenn schon immer nach der Geburt, dann ohne Aussnahme. Damit wäre dann auch jeder Anschein eines Misstraunens aus der Welt. Wer als rechtlicher Vater gelten soll, muss leiblicher Vater sein oder sich im Wissen darum, nicht leiblicher Vater zu sein, aus freiem Willen für die Vaterschaft entscheiden.
Liebe Grüße,
Max
Hallo
Folglich wird keine Frau, die
sich nicht zu 100% sicher ist, dass der (Noch-) Ehemann der
biologische Vater ist, einem Test zustimmen.
Bin ich mir nicht so sicher. Wenn sie das verweigert, gibt das doch zu denken. Dann wird der Vater doch sowieso überzeugt sein, dass er nicht der Vater ist.
Viele Mütter, die nicht sicher sind, möchten es ja auch wissen. Und nicht immer ist der Partner der wohlhabenere Mensch (Unterhalt, Erbschaft fürs Kind).
M. E. sollte das Gesetz zur Vermeidung späterer Streitereien
und Unsicherheiten den Test zwingend vorschreiben und nur bei
ausdrücklichem Verzicht BEIDER (vermeintlicher) Elternteile
davon abgesehen werden können.
Von mir aus.
Viele Grüße
Thea
Hallo Gunter,
zurzeit ist im Gespräch, Vaterschaftstests nur mit Zustimmung
der Mutter durchführen zu dürfen.
Eine nette „Abkürzung“ der Medien. Zustimmung muss durch den Sorgeberechtigten erfolgen. Aber mal unter uns: Welche Mutter bezweifelt schon ihre eigene Mutterschaft???
Es geht hier nicht um „das Recht der Mutter“, sondern um das Recht des Kindes, das durch den Sorgeberechtigten gewahrt werden muss. Im Prinzip hättest Du also einleiten müssen:
„Zurzeit ist im Gespräch, Vaterschaftstests nur mit Zustimmung des Kindes durchführen zu dürfen.“
M. E. sollte das Gesetz zur Vermeidung späterer Streitereien
und Unsicherheiten den Test zwingend vorschreiben und nur bei
ausdrücklichem Verzicht BEIDER (vermeintlicher) Elternteile
davon abgesehen werden können.
Wie denkt Ihr darüber?
Ich denke, dass es eine schwierige Sache ist, da pauschal zuzustimmen; denn die Folge wäre dann, dass JEDER BUNDESBÜRGER einen kompletten DNA-Status abzugeben hätte, und zwar sofort nach Geburt (vielleicht sogar schon davor, ist ja kein Problem). WO wird diese explosive Information verwahrt, beschützt??? Wie wird weiterführend damit umgegangen???
DIESE Fragen sind für mich die vordringlicheren.
Jana
das war gemein…
hallo Jana:
Aber mal unter uns: Welche Mutter
bezweifelt schon ihre eigene Mutterschaft???
dass ist gemein!!! 
Schlierßlich wissen wir Männer nie, was wir da großziehen. So mancher Mann ist stolz asuf seine Zeugungskraft und ist in Wirklichkeit steril!
Es geht hier nicht um „das Recht der Mutter“, sondern um das
Recht des Kindes, das durch den Sorgeberechtigten gewahrt
werden muss.
Und das muss vorgehen! Nur weil ein „Vater“ plötzlich meint, das könnte evtl. nicit sein biologisches Kind sein, soll das Kind dartunter leiden? nein! Erst wenn das Kind (oder sein Bevollmächtigter) zustimmen, soll dieser Test möglich sein. Gut, der Test ist trotzdem nicht verhinderbar. Denn der „Vater“ kann den Test im Ausland machen lassen. Das Problem für ihn ist aber: er kann das Ergebnis nicht verwerten. Denn bekommt er die Bestätigung, dass das ein Kuckuckskind ist und erwähnt das irgendwo, hat er sich strafbar gemacht.
Und das ist richtig so!
Grüße
Raimund