Vaterschaftstest mit Tochter

Tochter ist 14 Jahre

Möchte zu mir ( Leiblicher Vater)
Tochter und ich haben uns Unterhalten über einen Vaterschaftstest. Tochter stimmt zu.
Sorgerecht bei Mutter noch.
Tochter aufgrund Probleme mit Mutter wurde zu Pflegeeltern untergebracht. Mutter Kindergeld und Unterhaltsgeld für Kind entzogen.

Hallo, Du schreibst, dass du der leibliche Vater bist.
Warum dann einen Vaterschaftstest ?
Wenn die Tochter bei dir leben möchte, geht das wohl nur über das Jugendamt - das hat ja auch die Pflegeletern bestimmt. Mit einem Vaterschaftstest hat das wenig zu tun.

Alles Gute

Was genau ist denn Deine Frage?
Wenn du als Vater eingetragen bist, brauchst du keinen Vaterschaftstest. Ohne Zustimmung der Mutter (der Sorgeberechtigten) ist der Vaterschafts illegal. Machen kannst du natürlich trotzdem hat aber keinerlei rechtlich Relevanz.

Wenn deine Tochter in einer Pflegefamilie ist, hat dann evtl. das Jugendamt derzeit das Sorgerecht. Setzt dich mit dem Jugendamt in Verbindung um zu besprechen wie du vorgehen kannst um deine Tochter zu dir zu nehmen. Im Alter von 15 Jahren wird auch deine Tochter befragt was sie möchte.

Wenn Du deine Tochter zu dir nehmen willst wirst du auf jeden Fall vor Gericht müssen und Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, wenn Du kein Sorgerecht hast und/oder nicht als Vater eingetragen bist.

Falls damit deine Fragen nicht beantwortet sind schreib einfach nochmal was genau du wissen möchtest.

VG
Anja

Du brauchst aber dann auch die Zustimmung der Mutter für einen Vaterschaftstest.Ansonsten musst du dieses über Gericht veranlassen…
Und wenn deine Tochter zu Dir will,musst du dieses auch doch beantragen über einen Anwalt…
Lg Daisy

Bitte an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden. Infos kann aber auch schon mal das Jugendamt geben…

Tochter ist 14 Jahre

Möchte zu mir ( Leiblicher Vater)
Tochter und ich haben uns Unterhalten über einen
Vaterschaftstest. Tochter stimmt zu.
Sorgerecht bei Mutter noch.
Tochter aufgrund Probleme mit Mutter wurde zu Pflegeeltern
untergebracht. Mutter Kindergeld und Unterhaltsgeld für Kind
entzogen.

In Ihren Ausführungen erkenne ich weder eine/Ihre Frage noch ein Problem.

Hallo,
deine Infos sind leider etwas dürftig. Wenn deine Tochter zu dir möchte, würde ich einen Antrag beim Familiengericht auf die Übertragungs des ABR stellen. Warum willst du einen Vaterschaftstest machen ? Hierzu ist die Zustimmung der Mutter erforderlich. Oder die Zustimmung wird durch das Gericht ersetzt. Hierfür muss es aber einen triftigen Grund geben.Da deine Tocher bereits 14 Jahre alt ist, wird ihrem Wunsch meistens entsprochen. Ohne Gericht wirst du da aber nichts machen können, da die Mutetr das Sorgerecht inne hat und somit auch das ABR.

Hallo
sorry habe nicht ganz verstanden was deine Frage ist!
wenn das kind bei einer Pflegefamilie lebt solltest du dich auf jeden fall mit dem zuständigen Jugendamt in verbindung setzen.
viel glück