Was genau ist denn Deine Frage?
Wenn du als Vater eingetragen bist, brauchst du keinen Vaterschaftstest. Ohne Zustimmung der Mutter (der Sorgeberechtigten) ist der Vaterschafts illegal. Machen kannst du natürlich trotzdem hat aber keinerlei rechtlich Relevanz.
Wenn deine Tochter in einer Pflegefamilie ist, hat dann evtl. das Jugendamt derzeit das Sorgerecht. Setzt dich mit dem Jugendamt in Verbindung um zu besprechen wie du vorgehen kannst um deine Tochter zu dir zu nehmen. Im Alter von 15 Jahren wird auch deine Tochter befragt was sie möchte.
Wenn Du deine Tochter zu dir nehmen willst wirst du auf jeden Fall vor Gericht müssen und Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, wenn Du kein Sorgerecht hast und/oder nicht als Vater eingetragen bist.
Falls damit deine Fragen nicht beantwortet sind schreib einfach nochmal was genau du wissen möchtest.
VG
Anja