Vaterschaftstest nach 20 Jahren

Als mein Sohn 6 Jahre alt war und mein damaliger Verlobter und ich uns trennten, ließ er einen Vaterschaftstest machen, den er hinterher immer bereut hat, da sich herausstellte, das sein „Sohn“ nicht sein Sohn ist. Für mich wie auch für ihn brach eine Welt zusammen, denn ich war mir zu Hundert Prozent sicher, dass er der Vater ist. Damals kostete ein Vaterschaftstest fast 7000 Dm, so dass ich nicht in der Lage war, dies nochmals durchführen zu lassen. Da sich jedoch nichts an dem Verhältnis Vater/Sohn geändert hatte (sie leiben sich beide abgöttisch), blieb es dann dabei.

Nun leigt mein EX-Verlobter im Krankenhaus im Koma und nach Aussagen der Ärzte sieht es schlecht aus und wir müssen uns mit dem Gedanken auseinander setzen, das er stirbt. Mein Sohn erwähnte jetzt, das er diesen Test jedoch gern für sich noch mal machen möchte, was ich natürlich unterstütze und sicher auch im Sinne seines „Vaters“ wäre.

Wie sieht das rechtlich aus. Und was benötigt man für einen Test. Reichen auch Haare aus der Haarbürste oder ist ein Bluttest notwendig? Könnte man Blutabnehmen und dies einfrieren lassen, um dann später diesen Test zu machen. Welche Kosten kämen da auf uns zu. Was ist die sicherste Methode, denn ich bin nach wie vor der Meinung, das damals die Blutrohrchen vertauscht worden sind, denn beide in Fragekommenden (??) Väter waren am gleichhen Tag im Labor. Das war wie gesagt, vor 20 Jahren

Wer kann mir fachmännische Auskunft geben? Vielen Dank im voraus.

Hallo,
nun, hier geht es ja woh lum mehr, als nur um das Wissen der Vaterschaft. Es geht auch um Erbschaft. Ich könnte mir vorstellen, dass das das Unterfangen begünstigen kann. Aber das sollte man vorher juristisch hinterfragen lassen. Wir dhier kaum einer schlüssig beantworten können. Frag nen Erbrechtsspezi.

pp

Es geht nicht um Erbschaft, da nichts zu erben ist.

Aber danke, ich wende mich an die Experten.

Ich denke, wenn es nur um euer „wissen wollen“ geht, kannst du einfach Haare aus der Bürste nehmen. Ausreichen tun sie. Man kann einen Test, wenn er auf diese Weise durchgeführt wird, nicht gerichtlich verwenden. Aber das wollt ihr ja auch gar nicht.

Alles Gute
Maren

Richtig, das wollen wir nicht…es geht nur ums Wissen wollen.

Danke Maren

Du musst es doch als Mutter wissen.

Weshalb brauchst Du noch einen Test?

Hallo,

Wie sieht das rechtlich aus.

Es wäre auch in diesem Fall vermutlich ein heimlicher Vaterschaftstest. Das ist verboten ab morgen:
http://www.sozialticker.com/ab-1-februar-drohen-bei-…

Grüße
Tommy

Vielleicht liest du meine Frage nocheinmal ganz in Ruhe

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Hallo,

Wie sieht das rechtlich aus.

Es wäre auch in diesem Fall vermutlich ein heimlicher
Vaterschaftstest. Das ist verboten ab morgen:
http://www.sozialticker.com/ab-1-februar-drohen-bei-…


Ich denke in diesem Fall wäre das was Anderes, da der Vater meines Sohnes wohl nicht mehr wach werden wird

„Künftig ist es notwendig, dass alle Beteiligten „beziehungsweise“ der Sorgeberechtigte schriftlich ihr Einverständnis zu dem Vaterschaftstest geben.“

Ich war die Sorgeberechtigte und mein Sohn ist heute 25 Jahre alt. Und alle in der Familie wüßten davon …also nichts Heimliches…Für meinen Sohn wäre es einfach nur wichtig zu wissen, weil ich immer an den 1. Vaterschaftstest gewzeifelt habe.

Hi,

Ich denke in diesem Fall wäre das was Anderes, da der Vater
meines Sohnes wohl nicht mehr wach werden wird

warum sollte das die Lage ändern? Nur weil sich dieser Mensch nicht mehr artikulieren kann heißt das doch nicht, dass er nicht mehr im Besitz seines Körpers ist aus dem du ihm wohl unterschwellig ausgedrückt eine Probe entnehmen willst.
Ich denke auch nicht, dass es dir die Ärzte „erlauben“ werden. Diese handeln ja bei ihrer Behandlung nach dem „vermeintlichen Willen des Patienten“ was kaum eine DNA-Probenentnahme beinhaltet.

„Künftig ist es notwendig, dass alle Beteiligten
„beziehungsweise“ der Sorgeberechtigte schriftlich ihr
Einverständnis zu dem Vaterschaftstest geben.“

Ich war die Sorgeberechtigte und mein Sohn ist heute 25 Jahre
alt.

Ich habe das Gefühl, dass du die rechtliche Situation kein Stück überblicken kannst. Da die Zeit offenbar drängt und sich die Lage mit einem Toten wohl noch mehr verkomplizieren wird würde ich schleunigst zu einen Rechtsanwalt gehen und mich zuverlässig rechtlich beraten lassen. Alles andere ist IMHO verschenkte zeit.

Und BTW: „erben“ heißt nicht nur einen prall gefüllte Tresor abzustauben. Auch hat die biologische Realität nicht unbedingt was mit der juristischen zu tun. Ist dein Exverlobter überhaupt der rechtliche Vater?
Drum auch hier: Rechtsanwalt aufsuchen.

HTH,
J~

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