wenn ein mann die vaterschaft nach der geburt des kindes anerkannt hat und nun nun mit der verheirateten frau nach eineinhalb ehejahren in trennung lebt, sich nun gedanken macht ob das kind leiblich ist, einen vaterschaftstest durchfürt und er nicht der leibliche vater ist, welche folgen kann das für ihn haben? gilt dann die vaterschaftanerennung überhaupt noch?d.h.: wird er trotzdem die rechte haben wie der leibliche vater?
jedes posting ist wichtig!!!
gilt dann die vaterschaftanerennung überhaupt
noch?d.h.: wird er trotzdem die rechte haben wie der leibliche
vater?
Hi,
wenn es dem Mann nur um die RECHTE geht, warum will er dann überhaupt einen Vaterschaftstest machen lassen? Das macht man doch nur dann, wenn man z.B. nicht mehr für das Kind zahlen will.
Gruß
Nelly
Jedes Kind muß wissen, wer der Vater ist. Soweit ich weiß, sollen rund 10% aller Kinder einen Zahlvater haben, d.h. derjenige, der zahlt weiß oft nicht, daß er nicht der Erzeuger des Kindes ist.
Heute wurde in der Ärztezeitung ein Urteil veröffentlicht, das Du wahrscheinlich auch auf der Homepage des Gerichten finden dürftest (OLG = Oberlandesgericht Celle, AZ 15 UF 84/03 - Datum steht da nicht).
Ein offiziell anerkannter Vater wollte wissen, ob er auch tatsächlich der Vater des Kindes ist. Er hat deshalb einen heimlichen Gen-Test machen lassen (soll zwischen 500 und 1500 Euro kosten, habe ich mal gelesen). Die Mutter und das Kind wußte nichts von dem Test.
Ich vermute, weil dieses Urteil vorliegt, daß der Vater feststellte, er ist nicht der richtige Vater. In dem Urteil geht es nun darum, ob der heimliche Test anerkannt werden kann. Das Gericht hat dies abgelehnt.
In einem solchen Fall kann aber ein findiger Anwalt erreichen, daß ein offizieller Gentest angeordnet wird. Wenn dieser dann auch das gleiche Ergebnis ergibt, dann muß über die Rückzahlung des bisherigen Unterhaltes gestritten werden.
Ich rate Dir, berate Dich mit einem erfahrenen Anwalt, denn 18 Jahre unberechtigt Unterhalt zu zahlen, ist eine Menge Geld!
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hallo nelly,
da liegst du falsch! derjenige möchte sein kind „behalten“! und das sorgerecht haben da in diesem fall die FRAU die böse ist. und wenn nun das kind nicht das leibliche sein sollte dann kann er es unter umständen, wenn die frau so fies ist, es ihm „wegnehmen“, kapiert?
nicht alle männer sind so wie du denkst!
gruß bernhard