Vaterschaftsurlaub auch für Unverheiratete?

Guten Tag,

meine Freundin erwartet ein Kind von mir. Wir sind nicht verheiratet und ich habe es auch nicht vor sie zu ehelichen. Wir wohnen zusammen. Wie siehts aus mit Vaterschaftsurlaub für mich? Steht mir das als unverheirateten im vollen Umfang zu?

Hallo,

wenn du meinst, dass du 1-2 Tage nach der Geburt zuhause bleiben kannst, dann frag am besten in deiner Personalabteilung, darauf hat man nämlich keinen gesetzlichen Anspruch.

Meinst du die Elternzeit, dann kannst du diese auch als unverheirateter Papa in Anspruch nehmen.

Gruß
Miriam

Ich meine dass, wo man dann 12 oder 14 Monate zuhause bleiben kann, mit Kündigungsschutz und Elterngeld, wo die Höhe an meinem Gehalt gekoppelt ist. Also dass kann ich dann auch machen, wieviel Prozent würde ich bekommen von meinem Gehalt?

Hallo,

dann meinst du Elternzeit und Elterngeld, beides hat nicht unbedingt was miteinander zu tun.
Du bekommst maximal 67 % deines Nettoeinkommens. Dazu wird der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate herangezogen.

Wenn du dich noch weiter einlesen willst, schau mal hier:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service…

Ist ein ziemlich weites Feld.

Gruß
Miriam

Hi,
den Tip, wie du an die Elternzeit kommst, hast du ja schon bekommen.

Ein wichtiger Hinweis dazu noch:

du musst zusammen mit der Kindsmutter die gemeinsame Elterliche Sorge haben.

Dazu kann man vor der Geburt bereits zusammen zum Jugendamt gehen, die Vaterschaft zu dem noch ungeborenen Kind anerkennen und gleichzeitig die gemeinsame elterliche Sorge beurkunden lassen.
benötigte Unterlagen: von beiden Elternteilen den Personalausweis oder Reisepaß, vom Vater die Geburtsurkunde und von der Mutter den Mutterpaß.

Dann kann man schnell und ohne großen Zeitverlust nach der Geburt den Elternurlaub beantragen

grüße
miamei