Hallo mein name ist Thomas. Ich habe da ein paar fragen. Um das ganze besser zu verstehn. meine Situation: Ich 29…(Animateur) gerade Vater geworden von einer süssen Tochter 5 mon, bin in Vaterschafts Urlaub erst mal für 12 mon. Weil meine Freundin zur zeit in der Ausbildung ist (Elektronikerin) nun zu meiner frage: meine freundin ist im ersten lehrjahr. Wobei mein Vaterschafts urlaub ja nicht ausreichen würde.
Um meiner Freundin die Ausbildung zu ermöglichen müsste er also um 2 Jahre verlängert werden. Ich weis nicht wie mein Arbeitgeber darauf reagiert aber das ist für uns die einzigste lösung. Da ein teurer Krippenplatz nicht finanzierbar ist und auch garnicht in frage kommt, fällt diese lösung erst mal weg.
Es muss halt eben jemand rund um die Uhr für die kleine da sein. Weil ich meine ausbildung schon abgeschlossen habe, mach ich das gerne um meiner freundin dies zu ermöglichen. Ich frage mich nur: geht das überhaubt alles? was muss ich als nächstes tun? wie Vormuliere ich einen brief für meinen arbeitgeber? kann man das denn überhaubt verlängern? Wie ist das denn normalerweise bei den Frauen? Einer muss doch zuhause sein.
Lg Tom
Hallo,
du nimmst also „Elternzeit“ und deine Freundin nicht.
Damit bekommst du für 12 Monate das neue Elterngeld. Danach müstt Ihr sehen, wie Ihr finanziell weiter übet die Runden kommt.
Alles rund um die Elternzeit steht hier:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erzie…
Auszug:
Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist.
Beatrix