Vaterschafttest als Ehemann

Ein Ehepaar ist verheiratet und hat ein gemeinsames Kind.
Ganz normal.
Kann der Mann einen Vaterschafttest machen lassen?

Oder braucht man dazu immer die Einverständniserklärung beider Elternteile?

Kann man das überhaupt so einfach bei einem Arzt machen lassen oder geht das nur über einen richterlichen Beschluß?

Ich bin der Meinung er kann mit Kind zu einem Arzt gehen und zumindest eine Blutuntersuchung, etc. machen lassen.

Was meint Ihr?

Hallo Heike,

naja, zumindest der Test über die Blutgruppe und die daraus resultierende Möglichkeit einer Vaterschaft sollte recht einfach sein. Also übliche Rechnung, wenn Kind AB usw. Aber wenn ich an die Häufigkeit bestimmter Blutgruppen denke - gerade die von 0 - dann ist die Wahrscheinlichkeit natürlich recht groß, daß dabei nichts heraus kommt.

Ein richterlicher Beschluß ist für einen Vaterschaftstest mit Sicherheit nicht möglich. Aber da ich nicht genau weiß, wie ein Vaterschaftstest genau funktioniert - also was man dafür von dem Kind braucht - würde ich sagen, daß man dafür das Einverständnis beider (!) Eltern braucht.

Aber vielleicht fragst Du Dich dazu auch mal im Brett Medizin und / oder Recht durch.

Liebe Grüße,
Snoef

Hallo Heike,

normalerweise geht man zum Hausarzt, besser noch Kinderarzt und bespricht mit ihm dieses Thema.
Er fordert zur Probeentnahme bei seinem Vertrags-Großlabor die entsprechenden Formulare und Probenentnahmegefäße an oder hat sie sogar, weil sich die Frage immer öfter stellt, vorrätig.

Gutachten, die vor Gericht gebraucht werden, unterliegen sehr aufwändigen strengen Richtlinien und sind dementsprechend wesentlich teurer als private Gutachten, obwohl die eingentliche Untersuchung nicht viel anders abläuft.

Für private Gutachten genügt heute dank der DNA-Analyse ein Wangenabstrich, der bei den entsprechenden Personen (i.d.R. Kind, (Mutter) u. möglicher Vater) mittels Wattetupfer im Mund gemacht, in ein Versandröhrchen gesteckt, und an das Labor gesandt wird.
Man kann genausogut Blut einsenden (vom Kind ca. 1 ml, von den Erwachsenen ca. 3 ml)

Die heutige DNA-Technik (PCR-Verfahren) ist viel genauer und unabhängig vom früher erstellten Blutgruppengutachten, wobei unzählige Blutgruppenmerkmale, sowie deren Antikörper miteinander verglichen wurden/werden - diese Antikörper bilden sich erst, wenn das Kind 7-8 Monate alt ist.
Das DNA-Gutachten kann sogar ab der 15. SSW aus dem Fruchtwasser gemacht werden, bzw. gleich nach der Geburt des Kindes.

Soweit mir bekannt ist, braucht in D nur ein Vater, der kein Sorgerecht besitzt, eine Einverständniserklärung der Mutter. Doch diese Frage muss der Kinderarzt vertrauensvoll beantworten können.

Interessant ist noch dieser Link:
http://www.wdr.de/tv/recht/rechtneu/rn9901/ra0010-02…

Grüße, Renate

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Hallo Heike,

rein rechtlich gesehen liegt die Sache ganz klar auf der Hand: Ein Ehepartner kann ohne die Einverständniserklärung des anderen solch schwerwiegenden Dinge NICHT machen. Der Arzt wird auf jeden Fall nachfragen. Es gibt natürlich in Ausnahmesituationen (bei Verbrechen etc.) auch richterliche Anweisungen, die dieses Gebot umgehen können…

Moralisch gesehen, sollte es selbstverständlich sein, dass beide Partner nur etwas tun, was sie auch beide wollen.

Nun noch die Frage des Sinns und Zwecks. Ist das Kind schon auf der Welt, ist der Ehemann sowieso der Vater, ob nun genetisch oder nicht. Für ihn ändert sich also - außer gefühlsmäßig - überhaupt nichts.

Ab dem Sommer ist das aber anders. Es gibt ein neues Gesetz dazu.

Viele Grüße und Frohe Ostern,
Jana

Hallo Heike,

vor zwei Wochen lief in „Frontal21“ (ich bin mir nicht mehr sicher, irgendeine Magazin-Sendung war es, denke ich) ein Bericht über Männer, die einen Vaterschaftstest haben machen lassen.
Beispiel 1 war: Ehemann lässt Gentest durchführen, nachdem ihm sein Sohn in der Pubertät äusserlich immer unähnlicher geworden ist, und es stellt sich heraus, dass das Kind tatsächlich nicht mit ihm verwandt ist ( weshalb er sich dann hat scheiden lassen).
2. Beispiel: Mann stellt durch Vaterschaftstest fest, dass er für ein Kind Unterhalt zahlt, das nicht von ihm stammen kann.

Angeblich (man weiss ja nie, wie polemisch diese Magazin-Sendungen sind…) werden diese Vaterschaftstest bei Männern immer beliebter; die Gen-Analyse ist in den USA (wo sonst…) sehr beliebt, und soll sich auch in Deutschland immer mehr verbreiten.

Für den Test braucht man von Kindern nur einen benutzetn Schnuller (von dem Zellen, die im Speichel enthalten sind, abgenommen werden), oder Haare aus der Bürste, oder eine Zahnbürste o.ä.

Allerdings frage ich mich, was an einer Beziehung/Ehe dran ist, wenn manche Männer zu solchen heimlichen Tests greifen, um einen Grund zu finden, nicht mehr für ein Kind zahlen zu müssen, sich scheiden zu lassen usw.

Wenn sich aber herausstellt, dass eine Verwandtschaft besteht und die Partnerin findet heraus, dass der Vater heimlich einen Test gemacht hat—??!

Wie erkläre ich das meinem Kind, Beispiel 1 oben: - eigentlich eine glückliche Ehe/Familie gewesen, nur das Kind ist einem unähnlich, trotzdem wird der Vater es doch geliebt haben, bis ihn die Unähnlichkeit zu sehr verwirrt hat. Wie erkläre ich diesem Kind die Scheidung? Ahneln denn alle Kindern ihren Eltern, selbst wenn sie definitiv von ihnen abstammen?–

Ich denke, diese heimlichen Vaterschaftstests sind nicht verboten. Die Väter werden mit interessanten Geschichten zum Arzt gehen, weshalb die Mutter/Partnerin nicht dabei ist, die glaubhaft klingen,-- wenn das überhaupt jemanden interessiert

Billig ist der Test, denke ich, (noch) nicht (der Betrag wurde in dem bericht genannt, ich weiss ihn aber nicht mehr).

Viele Grüsse,
Deborah