Vatikan

-Gilt der Vatikan im internationalen Recht als Staat oder bloss als Völkerrechtssubjekt?
-Wer ist die Bevölkerung des Vatikans? Gehören z.B. hohe Kirchenvertreter in anderen Ländern (Kardinäle, Bischöfe…) auch dazu? Oder geniessen diese einen besonderen diplomatischen Status (abgesehen vom Nuntius)?

Herzlichen Dank für eure Antworten

Stephan

Wünsche Guten Tag.

Man muß unterscheiden:

  1. Der Vatikanstaat ist aufgrund der Lateran-Verträge vom 11. Febr. 1929, und dort speziell des Art. 3, ein sehr weitgehend staatsähnliches Gebilde mit der Eigenschaft des Völkerrechtssubjekts.
    Staatsbürger des Vatikanstaats sind die auf dessen Territorium (d.i. die Vatikanstadt und der Petersdom) residierenden Kardinäle mit ihren Angehörigen und Mitarbeitern.

  2. Der „Heilige Stuhl“ ist nicht identisch mit dem Vatikanstaat; schließlich haben im 14. Jahrhundert die Päpste in Avignon residiert. Der „Heiligen Stuhl“ wird aufgrund langer Tradition als Völkerrechtssubjekt anerkannt, obwohl es sich eigentlich nur um die Ausübung eines Amtes handelt.

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