VB: URL und Abmahnung!

Hallo zusammen

Wenn ich die Schweiz auch noch nicht von diesen abmahng… Rechtsanwälten ausgenommen wird, so will ich für meinen Kunden doch dieses Problem gar nie enstehen lassen:

In einem VB: Form lanciere ich einen Link auf eine spezielle Seite (Währungsumrechner) im Webauftritt „Yahoo“. Über dem Link steht „Yahoo Währungsrechner“.

Das Prog wird an Personalmanger von Enterprise Unternehmen weltweit (ca. 20 - 35 Stück) verkauft. Wie urteilt Ihr über die rechtliche Situation des URL in Deutschland?
Könnte man auch davon ausgehen, dass bei der geringen Ausbreitung eh niemand etwas von diesem Link erfährt?

Gruss und Dank - Peter :wink: