Vbl

Hallo,

ich bin Azubi und bezahle einen Arbeitgeberanteil VBL. Ich würde gerne wissen ob ich diesen auch dann ausgezahlt bekomme wenn ich nicht 5 Jahre im Öffentlichen Dienst tätig bin.

Vielen Dank für die Antworten im Vorraus

HiHi,
kenne das prob, war selber nur knapp 4 Jahre im ÖD, wenn de nimmer im ÖD schaffst, kannste des abhacken, bekommste in der regel nix, musst aber die beiträge brav zahlen.

es kann aber sein, das du irgendwann mal wieder im ÖD schaffst, dann geht des nahtlos weiter, von daher net ganz ohne voteil.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ich bin Azubi und bezahle einen Arbeitgeberanteil VBL.

Noch ne kleine ergänzung, du zahlst den arbeitnehmer anteil, bekommst aber zum Brutto gehalt den Arbeitgeberanteil dazu, der wird aber vom netto wieder abgezogen.

Hallo,

siehe unter der genannten url!!
http://www.vbl.de/servlets/sfs;jsessionid=578042CDC7…

Eine Beitragsrückerstattung gibts nur wenn die Wartezeit von 5 Jahren noch nicht erfüllt wurde. Darüberhinaus werden nur AN-Beiträge erstattet,
AG-Beiträge leider nicht.

MFG

Hawkeye

Anmerkung
Hallo,

kenne das prob, war selber nur knapp 4 Jahre im ÖD, wenn de
nimmer im ÖD schaffst, kannste des abhacken, bekommste in der
regel nix, musst aber die beiträge brav zahlen.

Das ist bei anderen Arbeitgebern nicht besser: in der Regel bekommt man da sogar erst ab zehn Jahren Betriebszugehörigkeit eine Betriebsrente. Wenn überhaupt. Und auszahlen ist gar nicht.

es kann aber sein, das du irgendwann mal wieder im ÖD
schaffst, dann geht des nahtlos weiter, von daher net ganz
ohne voteil.

Auch das ist bei anderen Arbeitgebern oft anders: da zählt nur die Zeit ohne Unterbrechung.

Gruß
loderunner (der da schon zweimal in die Röhre schauen durfte)

Hallo,

kenne das prob, war selber nur knapp 4 Jahre im ÖD, wenn de
nimmer im ÖD schaffst, kannste des abhacken, bekommste in der
regel nix, musst aber die beiträge brav zahlen.

Das ist bei anderen Arbeitgebern nicht besser: in der Regel
bekommt man da sogar erst ab zehn Jahren Betriebszugehörigkeit
eine Betriebsrente. Wenn überhaupt. Und auszahlen ist gar
nicht.

Hallo,

kleine Korrektur 10 Jahre ist nicht mehr. Max 5 Jahre bis zur unverfallbaren Anwartschaft.

Gruß

Michael Rasche

es kann aber sein, das du irgendwann mal wieder im ÖD
schaffst, dann geht des nahtlos weiter, von daher net ganz
ohne voteil.

Auch das ist bei anderen Arbeitgebern oft anders: da zählt nur
die Zeit ohne Unterbrechung.

Gruß
loderunner (der da schon zweimal in die Röhre schauen durfte)

Danke an alle für die Antworten (KT)
Danke

Hallo

Hayeke hatte vorhin folgenden Link gepostet:

http://www.vbl.de/servlets/sfs;jsessi

wenn ich das richtig verstehe kann man die Arbeitnehmeranteile doch zurückbekommen!?

Bye

PS: Das ist echt blöd das nicht wenigstens die Arbeitsnehmer ihre Beiträge zurückbekommen.

Danke für die Korrektur! (owt)
-nix-