VBL-Pflichtversicherung steuerlich absetzbar?

Hallo alle zusammen!

Kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes seine Beiträge zur Zusatzversorgungskasse steuerlich absetzen?

Es gibt bei der Steuererklärung einen Vordruck zur Absetzung privater Altersvorsorge - allerdings verlangt ja das Finanzamt eine Anbieterbescheinigung der Altersversorgung - und das hat der Arbeitnehmer von seiner Zusatzversorgungskasse ja nicht - ist ja eine Pflichtversicherung nach dem Tarifvertrag und nichts freigewähltes.

Wie sehen die Erfolgsaussichten für einen Arbeitnehmer aus - gut oder schlecht?

Bin für jede Antwort dankbar.

Gruß
Molika

Hallo Molika,

ein Hinweis zur Technik:

Wenn Du über „Suche und Archiv“ in die Archivsuche gehst und in die Suchmaske „VBL“ reingibst, erhältst Du zu der Frage:

Kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes seine Beiträge
zur Zusatzversorgungskasse steuerlich absetzen?

unter anderem die Antwort:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Die Verfasserin ist bekannt dafür, dass sie sich mit öffentlichen Äußerungen an die Regeln hält, die traditionell in Westafrika gelten, also nie über Dinge redet, von denen sie nichts sicher weiß.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,
irgendwie helfen mir die ganzen Antworten nicht weiter.
Ich habe letztes Jahr schon mal eine ähnliche Frage gestellt und da hieß es, dass die Beiträge nicht abgesetzt werden können. In den Berichten im Archiv heißt es wohl ja, …
Werde wohl mal einen Tag freinehmen und selbst beim FA vorsprechen.
Trotzdem danke!
Gruß
Molika