VBL-Rente durch Fusion weniger

Hallo zusammen,

hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen:

Ich war bisher im öffentlichen Dienst beschäftigt und habe viele Jahre in die VBL Karlsruhe eingezahlt.

Ein halbes Jahr vor meiner Rente hat mein Arbeitgeber fusioniert und zwar mit einem ARbeitgeber, welcher nicht in die VBL einzahlt sondern in Form einer Direktversicherung.

Nun bin ich in Rente und erhalte von der VBL ca. 14 EUR brutto weniger Rente, da ja ein halbes Jahr nicht einbezahlt wurde, bzw. das halbe Jahr was in die Direktversicherung bezahlt wurde die Rente,welche ich von der VBL erhalten würde nicht deckt.

Habe ich nun irgendwelche Ansprüche gegenüber meinem „neuen“ ehemaligen Arbeitgeber?"

Vielen Dank für Eure Meinungen und Euer Wissen!

zarapa

Die Antwort hängt ab a) von den vertraglichen Regelungen, die bei der Fusion zwischen bisherigem und neuem Arbeitgeber (AG) und ggf. der Arbeitnehmer-Interessenvertretung (Betriebs- oder Personalrat) geschlossen wurden und b) von der Rechtsgrundlage, auf der dein Anspruch auf die in Rede stehenden 14 Euro pro Monat beruht. Aber vorab schon mal: Die Rechtslage ist keinesfalls einfach, eine fachanwaltliche Beratung wird dir nicht erspart bleiben.
Zu a): Die Unterlagen müsstest du dir bei deiner Arbeitnehmervertretung besorgen.
Zu b): Was steht in deinem Arbeitsvertrag zum Thema VBL/Altersversorgung? Wenn dort die Verpflichtung des AG verankert ist, dich bei der VBL versichert zu halten, würde daraus ein Anspruch für dich erwachsen. Wenn jedoch die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages (der die Mitgliedschaft bei der VBL regelt) im Arbeitsvertrag oder durch betriebliche Regelungen vereinbart ist, bist du wahrscheinlich den Vereinbarungen ausgeliefert, die die Tarifvertrags-Parteien treffen, und musst ggf. dort festgelegte Verschlechterungen gegen dich gelten lassen. Wie auch immer - ich empfehle dir, wie folgt vorzugehen:

  1. Kläre die Rechtsgrundlage, auf der dein Anspruch besteht.
  2. Deine Ansprüche aus dem Arbeitvertrag gegen den jeweiligen AG bestehen grundsätzlich über den Zeitpunkt der Fusion hinaus unverändert fort.
  3. Die aus Anlass der Fusion getroffenen Maßnahmen und Regelungen kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht darufhin prüfen, ob du Verschlechterungen gegen dich gelten lassen musst.

Rente ist nicht mein Thema.
Wurde wahrscheinkich versehentlich ausgewählt.