VBL-Unterstützung für Pflegeheim?

Hallo,
meine Frau ist seit zwei Jahren in einem Pflegeheim. Pflegestufe 1, Schwerbehindertenausweis B 100%. Sie hat früher halbtags im öffentlichen Dienst gearbeitet und bezieht eine kleine VBL-Zusatzrente.
Ich selbst habe in der Industrie gearbeitet und kaum Ahnung von den Regularien des öffentlichen Dienstes, andererseits ist meine eigene Rente so hoch, dass ich keinerlei Unterstützung bekomme und das Heim in voller Höhe selbst bezahlen muss (und die Ersparnisse auch noch langsam abgebaut werden).
Frage also: Hat sie Anspruch auf zusätzliche Leistungen der VBL oder des Versorgungsamtes? Wenn ja, wo? Wo und wie müsste ich einen Antrag stellen?
Wer kann mir Tipps geben?
Delo

Hallo,
soweit mir bekannt ist, gibt es keine zusätzlichen Leistungen von Versorgungsamt oder VBL.
Die Kosten für Heim und Pflegewerden -sofern es finanziell möglich ist- erstmal aus dem Einkommen und Vermögen (auch Immobiline o.ä.) des Pflegebedürftigen bestritten. Wenn dieser jedoch so etwas nicht hat oder es aufgebraucht ist, so werden die unterhaltspflichtigen Angehörigen (also in diesem Falle Sie) für die Kosten herangezogen und müssen zahlen. Aber Sie müssen die Heimkosten nicht in voller Höhe bezahlen, denn Sie können die Zuschüße für Pflegestufe 1 dem Heim abtreten.
Ja, leider ist die Gesetzeslage in Deutschland manchmal sehr schwer zu verstehen, aber es ist nun einmal so.
Ihnen dennoch alles Gute wünscht… siebengebirgler

Hallo Delo,
bitte wende Dich an die Stelle im Bürgerbüro Deiner Stadt/Gemeinde. Die können Dir dort genau Auskunft geben.
Du wirst beide Rentenbescheide benötigen.
Ich kenne mich mit Alten- und Pflegeheimen aus.
Sorry
Gruß Fritz

Hallo siebengebirgler,
erstmal Dank für die Antwort. Inzwischen bin ich weitergekommen: Die sogenannte Beihilfe hat nichts mit VBL und Versorgungsamt zu tun. Vielmehr ist die jeweilige Beihilfestelle beim Landesverwaltungs-amt zuständig. Aber: Das ist nur etwas für Beamte. Beamte (Pensionäre) haben Anspruch auf Beihilfe, nicht aber Angestellte (Rentner).
Delo

Hallo Fritz,
erstmal Dank für die Antwort. Inzwischen bin ich weitergekommen: Die sogenannte Beihilfe hat nichts mit VBL und Versorgungsamt zu tun. Vielmehr ist die jeweilige Beihilfestelle beim Landesverwaltungs-amt zuständig. Aber: Das ist nur etwas für Beamte. Beamte (Pensionäre) haben Anspruch auf Beihilfe, nicht aber Angestellte (Rentner).
Delo