Vbl

Hallo Wissende,

da ich nach dem Ende meines Studiums jetzt als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Institut angestellt bin, muß ich demnächst erklären, ob ich die Zusatzvorsorge der VBL in Anspruch nehmen will oder eben nicht. Die VBL wird m.W. sowohl durch den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer bezahlt, der Arbeitnehmer, muß aber den Betrag versteuern. Da ich als WiMi keinen Vertrag mit einer Gesamtlaufzeit von länger als 5 Jahren erhalte, die VBL aber erst nach mehr als 60 Monaten Zugehörigkeit überhaupt erst Leistungen bezahlen würde, frage ich mich, ob ich die VBL-Leistungen, die eine Art Betriebliche Zusatzrente darstellen, in Anspruch nehmen will oder nicht. ALs Alternative kann ich das mehr an Bruttolohn privat in eine zusätzliche Rentenversicherung stecken, wobei ich wohl im Nachhinein nicht mehr zur VBL wechseln kann.

Kann jemand ein wenig Licht in das Dunkel bei mir bringen und mir die Sache mal auseinandersetzen ? Ich würde mich sehr freuen… Zur Zeit tendiere ich, da ich bestimmt nicht mein ganzes Berufsleben im ÖD verbringen will, eher dazu, eine private Zusatzrentenversicherung abzuschließen.

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Felix

Hallo Wissende,

da ich nach dem Ende meines Studiums jetzt als
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Institut angestellt
bin, muß ich demnächst erklären, ob ich die Zusatzvorsorge der
VBL in Anspruch nehmen will oder eben nicht. Die VBL wird m.W.
sowohl durch den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer
bezahlt, der Arbeitnehmer, muß aber den Betrag versteuern. Da
ich als WiMi keinen Vertrag mit einer Gesamtlaufzeit von
länger als 5 Jahren erhalte, die VBL aber erst nach mehr als
60 Monaten Zugehörigkeit überhaupt erst Leistungen bezahlen
würde, frage ich mich, ob ich die VBL-Leistungen, die eine Art
Betriebliche Zusatzrente darstellen, in Anspruch nehmen will
oder nicht.

Die VBL ist jetzt zum Altervorsorgeplan 2001 umgestalltet worden.Siehe auch www.vbl.de

ALs Alternative kann ich das mehr an Bruttolohn
privat in eine zusätzliche Rentenversicherung stecken, wobei
ich wohl im Nachhinein nicht mehr zur VBL wechseln kann.

Was sicher nicht schlimm ist.
Bitte beachten, das die Zusatzversorgung auch die Erwerbsminderung und die Hinterbliebenvorsorge berücksichtigt. Daher wirst du eher mit einer Lebensversicherunge richtig liegen (vermute ich, da ich deine bißher aufgebaute Vorsorge nicht kenne).

Kann jemand ein wenig Licht in das Dunkel bei mir bringen und
mir die Sache mal auseinandersetzen ? Ich würde mich sehr
freuen… Zur Zeit tendiere ich, da ich bestimmt nicht mein
ganzes Berufsleben im ÖD verbringen will, eher dazu, eine
private Zusatzrentenversicherung abzuschließen.

Für mich persönlich wäre das keine Frage, da die Manager des VBL dafür gesorgt haben, das Millionen von Euros verpulvert wurden. und die gleichen Leute sitzen heute noch in den Sesseln. Übrigens wurde die VBL wegen extremer Kapitalknappheit aufgelöst. Weiterhin sind die Kapitalergebnisse der meisten privaten Anbieter wesentlich besser als die der ehem. VBL

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Felix

Gern geschehen und viele Grüße
Martin

Hallo,

soweit ich weiß hat man keine Wahl ob man VBL will oder nicht (so war es zumindest bei mir). Ich hatte auch immer nur kurze Verträge die bis jetzt zusammen noch keine 60 Monate betragen. Es ist so, daß man sich das eingezahlte VBL-Geld wieder auszahlen lassen konnte (auf Antrag!), wenn man kürzer als diese 60 Monate eingezahlt hat. Besteht bereits ein Anspruch auf die VBL-Leistung geht das nicht mehr.

Wäre ja auch ziemlich ungerecht, wenn z.B. ein Doktorand efür drei Jahre angestellt wird und VBL einzahlt und hinterher nichts davon hat, wenn er z.B. in die freie Wirtschaft geht.

http://www.vbl.de/
da gibts die Satzung und in §44 (1) steht da drinnen mit dem weniger als 60 Monate und Geld zurück.

In meinem Fall ist es jetzt so, daß ich demnächst die 60 Monate überschreiten werde und damit keine Wahl mehr habe, ob ich es mir wieder auszahlen lasse. Und leider hatte ich auch keine Pause zwischen Promotion und Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst, die ich zum Auszahlen hätte nutzen können.

Du kannst Dir das mit dem Auszahlen ja überlegen, wenn Dein Vertrag ausläuft.

Gruß Julia

Hallo Martin

Die VBL ist jetzt zum Altervorsorgeplan 2001 umgestalltet
worden.Siehe auch www.vbl.de

Du meinst wohl, dass die VBL jetzt auf der Grundlage einer neuen Satzung arbeitet, die auf Basis eines neuen Tarifvertrages entstanden ist. Die VBL existiert weiter.

Was sicher nicht schlimm ist.
Bitte beachten, das die Zusatzversorgung auch die
Erwerbsminderung und die Hinterbliebenvorsorge berücksichtigt.
Daher wirst du eher mit einer Lebensversicherunge richtig
liegen (vermute ich, da ich deine bißher aufgebaute Vorsorge
nicht kenne).

Eine Lebensversicherung ist sekundär. Wichtig ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Für mich persönlich wäre das keine Frage, da die Manager des
VBL dafür gesorgt haben, das Millionen von Euros verpulvert
wurden. und die gleichen Leute sitzen heute noch in den
Sesseln. Übrigens wurde die VBL wegen extremer
Kapitalknappheit aufgelöst. Weiterhin sind die
Kapitalergebnisse der meisten privaten Anbieter wesentlich
besser als die der ehem. VBL

Die „Manager“ der VBL hatten gar keine Chance, Millionen von Euros zu verpulvern (höchstens Verwaltungskosten). Die VBL funktioniert (wenn es nicht um ihre neuen Riesterprodukte geht) genau wie BfA oder LVA ausschließlich im sog. Umlageverfahren. Es will also keine Kapitalbildung betrieben, bei der dann z.B. irgendetwas an der Börse „verbrannt“ werden könnte. Die VBL wurde auch nicht aufgelöst!

Es grüßt

Ulrich

Hallo Ulrich,

Du meinst wohl, dass die VBL jetzt auf der Grundlage einer
neuen Satzung arbeitet, die auf Basis eines neuen
Tarifvertrages entstanden ist. Die VBL existiert weiter.

Ja, genau so…

Bitte beachten, das die Zusatzversorgung auch die
Erwerbsminderung und die Hinterbliebenvorsorge berücksichtigt.
Daher wirst du eher mit einer Lebensversicherunge richtig
liegen

Eine Lebensversicherung ist sekundär. Wichtig ist eine
Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wo bleibt die Absicherung der Hinterbliebenen (Todesfall-Leistung)??

Die „Manager“ der VBL hatten gar keine Chance, Millionen von
Euros zu verpulvern (höchstens Verwaltungskosten). Die VBL
funktioniert (wenn es nicht um ihre neuen Riesterprodukte
geht) genau wie BfA oder LVA ausschließlich im sog.
Umlageverfahren. Es will also keine Kapitalbildung betrieben,
bei der dann z.B. irgendetwas an der Börse „verbrannt“ werden
könnte. Die VBL wurde auch nicht aufgelöst!

Die Aussage von dir ist richtig und ich hab wohl den falschen Formulierung gebraucht. Denn der Punkt „VERPULVERN“ Paßt hier wirklich nicht. Danke für die Berichtigung. Letztendlich haben wir hier auch den gleichen Punkt wie bei der BFA/LVA: Umlageverfahren zukunftsfähig??

Viele Grüße
Martin