Hallo !
Ich muss gestehen,ich kenne sie so nicht,finde auch auf die Schnelle nichts.
Aber wenn ich bei „goggle“ suche,dann bekommt ich in einer Betriebsanleitung von CENTRA für eine Tauchpumpe diesen wagen Hinweis :
„Benutzung an Schwimmbecken,Gartenteichen und deren Schutzbereichen nur zulässig,wenn diese nach VDE 0100-49 D errichtet wurden“.
Das wäre für mich eher der Hinweis auf das Stichwort „Potentialausgleich,Potentialsteuerung“ bei Schwimmbecken usw. nach VDE 0100-702 .
Es regelt die Zonen rings um Becken,bzw. in/über den Becken wo bestimmte Elektroanlagen nicht angebracht sein dürfen,bzw. bestimmte Anforderungen (Schutzklassen) gelten.
Das ist vergleichbar mit den Anforderungen an häusliche Bäder und die dortige Elektrik.
Eine Vorschrift zur Errichtung von Gartenteichen kann es wohl kaum geben(Loch mit Folie,fertig). Sind dort elektrische Sachen drin(Licht,Springbrunnenpumpe) dann eben die normalen „Wasser“-Bestimmungen IP 68 z.B. oder Schutzkleinspannung 12 oder 24 V.
Steckdosen geschützt mit FI mit max. 30 mA außerhalb des Schutzbereiches(Spritzbereich) um das Becken.
Deshalb haben Tauchpumpen auch 10 m lange Gummikabel dran,damit man ohne „stückeln“ mit Verlängerungen auskommt.
Sonst schreib mal,was Du planst,und was genau zu bedenken wäre.
MfG
duck313