VDE Vorschriften

Hallo!

:
:Ich habe folgendes Problem:
:Ich bin bei einem städtischen Bauhof beschäftigt. Mein Kollege
:schmückt schon viele Jahre unsere Weihnachtsbäume mit
:Lichterketten.
:smiley:ie Bäume stehen in vielen Ortsteilen frei zugänglich und
:außen (Dorfplätze, Fußgängerzone usw.)!
:Nun wird diese Arbeit irgendwann auch auf mich zukommen.
:smiley:a wir keinen Meister beschäftigt haben wende ich mich mit
:meinen Sicherheitsfragen nun an sie!
:
:Es werden OSRAM Lichterketten (15 * 7Watt) benutzt. Von denen
:die Stecker abgeschnitten worden sind.
:smiley:iese werden nun so in den Baum gehängt, das jeweils ungefähr
:5 Ketten parallel zusammenhängen.
:smiley:ie somit entstandenen Klemmstellen L und N von etwa 50 bis 60
:Ketten werden mit H07V-K 1,5mm im Baum verbunden.
:smiley:as verklemmen wird einfach mit Lüsterklemmen ohne
:Aderendhülsen ausgeführt, die mit Isolierband umwickelt werden
:frowning:10-12 Klemmstellen im Baum).
:Nun wird ein Gummikabel angeschlossen, welches in eine
:Straßenlampe eingeführt und direkt an einen 16 A Neozetabgang
:angeschlossen wird. Dieser Abgang läuft nicht über einen FI
:Schutzschalter.

:
:Meinen Fragen sind nun:
:smiley:arf ich die Lichterketten überhaupt noch betreiben
:frowning:Bauartveränderung durch abschneiden des Steckers)?
:Sind die Klemmstellen so zulässig?
:Ist das verbinden mit H07V-K 1,5 zulässig?
:Ist der Betrieb über die Straßenbeleuchtung ohne FI zulässig?
:Was passiert mir als ausführendem Elektriker falls ich es so
:ausführe und jemand kommt zu Schaden oder schlimmeres?
:Wer wird haftbar gemacht?
:Gibt es andere Stellen an die ich mich mit solchen Anfragen
:richten kann?
:Kennen sie eine Beleuchtungsart für große Bäume die einfach und sicher ist?
:
:Man kennt ja die Aussage:
:smiley:as wird schon seit Jahren so gemacht und es ist nie etwas
:stuck_out_tongue:assiert, also wird es auch weiter so gemacht!!!
:
:Es wäre sehr nett wenn sie mir ausführlich schreiben würden
:was unzulässig, und nach welcher VDE Bestimmung es verboten
:ist.
:Ich brauche bis Ende nächster Woche etwas zum Vorlegen bei meinem Arbeitgeber.

:
:Wir hatten schon öfter Fälle von Vandalismus, bei denen Ketten
:vom Baum gerissen wurden und ich möchte mich gerne absichern
:„bevor“ etwas passiert.
:
:smiley:anke schon mal!!!
:
:
:Mit freundlichen Grüßen
:
:Stefan
:
:[email protected]

Servus Stefan,

es ist richtig, daß du diese Fragen stellst, da du als ausführende Fachkraft bei grober Fahrlässigkeit auch als Angestellter zur Verantwortung gezogen werden kannst - finanziell und strafrechtlich

Und das, was du beschreibst, kommt grober Fahrlässigkeit sehr nahe

  1. Durch das Abschneiden des Steckers erlöschen zwar die Produktzusagen des Herstellers, es ist aber nicht verboten. Das Kabel kann auf jeden Fall in einer IP-44 Abzweigdose (mit Zugentlastung ) angeschlossen werden

  2. Die offene Klemmstelle mit Lüsterklemme und Isolierband ist selbstverständlich verboten. Berührungsschutz und Wasserfestigkeit ist nicht gegeben. Jede Installation hat aus Basisisolierung und Zusatzisolierung zu bestehen DIN EN 61140 (VDE 0140-1)

  3. die offene ungeschützte Verlegung von Einzeladern ist selbstverständlich auch verboten. Gründe wie vor

Punkt 2 und 3 sind meiner privaten Einschätzung nach grob Fahrlässig

  1. Das Gummikabel im Freien ist natürlich erlaubt, auch bei freier Verlegung.

  2. Das Anschliessen in der Strassenlaterne ist kritisch zu betrachten. Die Schutzart und der Berührungsschutz werden wohl durch das Heraushängen des losen Kabels nicht mehr gegeben sein. Der Deckel steht ja halb-offen.

Ob hier ein FI-Schalter erforderlich ist, kann ich nicht sicher sagen, für Aussenleuchten m.E. nicht. Es dürfte aber voraussichtlich eine behördliche Auflage hierfür geben, ähnlich einer Baustelleninstallation oder „fliegende Bauten“ im Freien (klingt lustig, ist aber ein feststehender VDE-Begriff für Veranstaltungen, Schaustellerbuden…VDE 0100-722).
Das ist zu prüfen, im Zweifelsfall zu bejahen

Sicher ist jedoch, daß die Abschaltbedingung im Fehlerfall neu berechnet werden musss. Durch den „Festanschluss“ in der Laterne geht die ganze freifliegende Verkabelung in die Festinstallation über, gehört zum Stromkreis der Strassenbeleuchtung und hat alle Anforderung dafür zu erfüllen. DIN-VDE 0100-410

Anders bei gestecktem Anschluss über eine Steckdose. Hier wäre auch die Frage nach FI-Schalter einfach zu beantworten (der sowieso in jedem Fall zu empfehlen ist, auch bei fehlender Vorschrift). In dem Fall gilt die Lichterkette nur als angeschlossenes „Gerät“ (im Gegensatz zur Festinstallation), der Kabelquerschnitt ist wie bei „ortsveränderlichen Geräten“ zu bemessen, also das Herstellerkabel der Lichterkette.

Warum verwendet ihr also nicht sowas:
http://images.rakuten.de/77afc29ff27b8a6aba152003e38…
Das kann auch in einem Stahlgehäuse abgesperrt sein.

Damit wärst du auf der sicheren Seite und hast deine Verantwortung als Elektrofachkraft erfüllt.

Der Festanschluss an die Laterne bis zur Steckdose darf übrigens nur von einem zugelassenen Betrieb erfolgen. Ob euer Bauhof als Teil der Stadtverwaltung diese Ansprüche erfüllt, musst du mit deinem Vorgesetzten (oder Betriebsrat) klären. Nur dann könnt ihr die Laterne selbst „anzapfen“

Gut daß du rechtzeitig darüber nachgedacht hast!

Gruß

Hallo,

bei der Beschreibung läuft’s einem ja kalt den Rücken runter. Was spricht gegen schnöde Illu-Leitung? Die 7 W-Leuchtmittel sind ESL oder was? Das empfinde ich bei den in der Weihnachtszeit eher geringen Lufttemperaturen als ungünstig, weil da der Wirkungsgrad in den Keller geht, die Lebensdauer evtl. auch. Also wäre man besser mit so etwas beraten: http://www.lighting.philips.de/pwc_li/de_de/connect/…
Das soll nur ein Beispiel sein, keine Werbung!

Von denen kann man locker 2000 Stück ohne Überlastung an eine durchgehende solche Illu-Leitung bauen… Sollte dennoch eine Stückelung nötig sein, legt man eben eine kleine für draußen geeignete Mehrfachsteckdose unter den Baum…

Was die Versorgung betrifft, hat mein Vorredner schon etwas geschrieben.

Allerdings kann ich mir den Anschluss in der Laterne noch nicht genau vorstellen. Da ist eine separate Reserve-Sicherung frei und dort wird direkt an den Sicherungssockel die Leitung geklemmt?

MfG,
Marius

Hallo Stefan,
da ich die immerwiederkehrende Problematik von meinem früheren Arbeitsplatz kenne,
möchte ich Dir ein paar hilfreiche Tips geben.
Leider hat Euer Einkäufer der Lichterketten die falschen bestellt; es gibt Lichterketten, die
eine wasserdichte Steckverbindung (keine Schuko), haben und die man dann zu unzähligen vielen zusammenschließen kann, allerdings ist dies immer wieder Leistungs abhängig. ( Es darf die maximale Strombelastbarkeit nicht überschritten werden). Man könnte auf LED umsteigen und diese LIchterketten mit mehreren Kleinspannungs- Schutztrafos betreiben.(Trafos gehören zum Lieferumfang)
Der Vorteil einer kompletten Neuanlage ist, das diese mit FI betrieben werden kann ohne das man ständig Störungen hat. Ein weiterer Vorteil ist, das die Installation kein Elektriker machen muß, da sie ja steckbar ist. 
Ist es Dir möglich, Deine Chefs davon zu überzeugen, da die andere Variante, (hat ja immer funktioniert) von der Berufsgenossenschaft sofort stillgelegt werden würde?
Das Stillegungsprotokoll würde dann wie folgt aussehen:
-Klemmstellen ohne Abzweigdose
-Verbindungsleitung der einzelnen Klemmstellen nicht zugelassen
-Betreiben einer öffentlich zugänglichen Beleuchtung ohne FI
-bei Schnee und Nässe lebensgefährliche Berührungsströme

Ist Dir das Leben Deiner Mitbürger wichtig, so wäre dies eine Möglichkeit Sie vor einem
lebensgefährlichen Provisorium zu schützen.