VDK Mitgliedschaft kündigen?

Hallo!

Angenommen jemand wurde im Februar des letzten Jahres (2003) Mitglied beim VDK.
Nun will dieser die Mitgliedschaft kündigen und bekommt zur Antwort: Das sei nicht möglich, da man frühestens ein Jahr nach Erwerb der Mitgliedschaft kündigen könne. Und das wiederum ginge nur zum Ende eines Kalenderjahres mit 3-Monatiger Kündigungsfrist! Also zum 31.12.06

Nun heißt es aber in der Beitrittserklärung, dass man vom Verband ausgeschlossen werden kann, wenn man mit der Beitragszahlung nach erfolgter schriftlicher Abmahnung länger als drei Monate im Rückstand ist!

Angenommen das Mitglied zieht seine Abbuchungserlaubnis des VDK zurück und zahlt einfach nicht mehr. Was passiert dann?

Muß man mit Mahngebühren rechnen?
Kann man verklagt werden?
Was kann der VDK dagegen tun?

So gehts wenn man das Kleingedrukte von solchen Verbänden nicht genauestens vorher liest!!!
(Meine anderen negativen Erfahrungen mit diesem Verein kann ich hier aus Zeitmangel nicht schildern)

Danke,
celo

Hallo,

Angenommen das Mitglied zieht seine Abbuchungserlaubnis des
VDK zurück und zahlt einfach nicht mehr. Was passiert dann?

Das ist wie nicht zahlen.

Muß man mit Mahngebühren rechnen?

Ja. Plus die Kosten der Rückweisung der Abbuchung (Einziehung).

Kann man verklagt werden?

Ja. Die Kosten bleiben fällig, auch wenn man dir die Mitgliedschaft kündigt.

Und wenn sie dir nicht kündigen, … :smile:

… gilt die von dir ausgesprochene Kündigung, falls du sie nachweisen kannst, zum nächstmöglichen Termin. Kannst du sie nicht nachweisen , läuft deine Mitgliedschaft weiter …

Gruß
Peter