kurze Frage: Eine Bank hat angeb. aus einem gekündigten Konto noch Forderungen und meldet sich dann drei Jahre nicht mehr. Ist das verjährt? Welche Fristen und Formen der Geltenmachung wären da notwendig?
Die Verährung beginnt (erst) mit dem Ende des Kalenderjahres (die 3 Jahre zählen erst ab 31. Dezember um 24 Uhr), in welchem der Anspruch der Bank entstanden ist.
Angenommen Konto wird am 24. Feb. 2003 gekündigt. Erst ab 31. Dez. 2003 wird gezählt. Die Bank hat bis zum 31. Dezember 2006 Zeit sich zu melden.
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