Liebe/-r Experte/-in,
ich bin am Samstag im Landkreis Holzminden bei einer Geschwindigkeitskontrolle mittels Lasermessung gestoppt worden.
Erlaubt seinen 70km/h und ich wäre 117km/h gefahren. Abzüglich 4km/h wären das 43km/h über Soll. Somit würde mir ein 4 wöchiges Vahrverbort drohen. Soweit zu den Fakten.
Jetzt zu dem Umständen:
Die Umgehungsstraße B65 von Holzminden Richtung Allersheim ist teilweise 2-spurig und dort darf 100 gefahren werden.
Auf diesem 2 spürigen Stück habe ich kurz zuvor ein anderes Fahrzeug überholt, was meine erhöhte Geschwindigkeit begründet. Dann wird es kurz vor einer Kurve einspurig mit Höchstgeschwindigkeit 70. Kurz vor dieser Kurve habe ich überholt. Nach der Kurve kommt eine lange Gerade. Mir fiel sofort der PKw am rechten STaßenrand auf, der in meine Richtung gedreht war und ca. 600 m von mir entfernt war. Sofort bremste ich, weil ich mit Polizei rechnete. Als ich mich dem Fahrzeug näherte stiegen die Beamten aus und winkten mich raus. Die Messung erfolgte mit einer Laserpistole MArke „Riegl“ aus dem Polizeifahrzeug heraus.
Die Polizeit zeigte mir das Gerät, auf dem zwei Anzeigen standen: 1. 117km/h und 245m. Was bedeuten die 245m? ist das die Entfernung, aus der mich das Fahrzeug gemessen hat?
Gibt es wie bei Videomessung eine Mindeststrecke, die gemessen werden muss. In meinem Fall kann das nur sehr kurz gewesen sein, da ich sofort Geschwindigkeit verringert habe.
Habe den Beamten auch gesagt, dass ich die Geschwindigkeitskontrolle juristisch abklopfen lassen werde bzgl. Standort des Polizeifahrzeuges, Messentfernung, Messwert, Art der Messung aus dem Fahrzeug heraus druch die Windschutzscheibe. Gibt es hier evtl. Störeinflüsse auf die Messung durch Reflexion durch die Windschutzschreibe oder Schmutz durch Wassergischt bei nasser STraße??
Habe noch nie gesehen, das mit Laser aus einen Auto heruas gemessen wird. Als ich mir nach ca. 15minuten nach Messung meiner Geschindigkeit das Messgerät zeigen ließ, war immer noch mein Messwert im Display. Wie kann das sein, denn die Straße war zu diesem Zeitpunkt stark befahren. Der Beamte musste auch nicht im Speicher oder so suchen, sondern mein Wert war noch im Display. Woher weiß ich, dass dieser mir vorgewurfene Wert auch zu mir und meinem Auto gehört? Gibt es dazu auch ein Foto oder Video, welches diesen Umstand belegen?
Welche Möglichekeiten habe ich, um ein Fahrverbot herum zu kommen? Habe gehört, dass man evtl. druch Verfahrensverschleppung die Fristen sprengen kann.
Bin für jeden Rat dankbar.
Ralf
Hallo Ralf,
bezüglich der Anfechtbarkeit des Messgerätes kann ich dir leider keine Auskunft geben, wohl aber zu den meißten deiner übrigen Fragen.
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Wer Überholt, der darf dabei andere Verkehrsvorschriften nicht missachten. Das heißt AUCH, dass dafür nicht die Geschwindigkeit ÜBER die erlaubte Grenze angehoben werden darf - auch nicht kurzfristig. Insgesamt spielt es sowieso KEINE Rolle, was VOR der Messstelle geschehen ist oder für Umstände zu der höheren Geschwindigkeit führten; ob Kurve, Zweispurigkeit, Überholmanöver oder frischer Vulkankrater. EINZIG, wenn man die Geschwindigkeit zur Rettung oder Bewahrung eines höherwertigeren Rechtsgutes (z.B. Lebensrettung) erhöht hat, wird man aus der Nummer rauskommen.
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Bei der Lasermessmethode wird ein Laserstrahl gezielt auf das zu messende Fahrzeug gerichtet, der Laserstrahl wird reflektiert und aus der Zeitdifferenz wird Entfernung und Geschwindigkeit errechnet. Da der Laserstrahl klare Substanzen durchdringt, wird er auch nicht durch sie beeinflusst (Glasscheiben, Wasser etc.). DARIN unterscheidet sich die Lasermessmethode deutlich von der RADAR- oder Ultraschall-Messmethode. Im Prinzip funktioniert das wie das Lasermessgerät aus dem Baumarkt, der für Flächen-/Raum-/Winkelmessungen ausgelegt ist - allerdings sind die Geräte der Polizei geeicht.
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Ein Video-/Fotobeweis liegt wohl nicht vor. Vielmehr haben die beteiligten Polizeibeamten GEMEINSAM gehandelt, den Tatbestand festgestellt und dokumentiert. Damit sind die Beamten grundsätzlich erstmal ZEUGEN die im Auftrag des Landes einen bestimmten Tatbestand aus ihrer Tätigkeit heraus belegen dürfen und können.
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Ich kann nicht mit Bestimmtheit sagen, was in der viertel Stunde zwischen Messung und deiner EIGENEN Ansicht des Gerätes passiert ist. Ich vermute aber, dass in der Zwischenzeit KEINE weitere Messung erfolgte, was die Anzeige am Gerät erklären würde. Zum Anderen hast du wahrscheinlich zugegeben, dass das Gerät den entsprechenden Wert anzeigt - damit hast du quasi bestätigt, was die Beamten bezeugen werden.
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Aus der „Verfahrensverschleppung“ wird wohl nix: Der Gesetzgeber hat gemerkt, dass ihm dabei jede Menge Verkehrssünder durch die Lappen geht und die Angelegenheiten durch Gerichtsverhandlungen auch viel Geld und Zeit verbraucht. Ohnehin konnte man damit FRÜHER lediglich die Rechtskraft von Bußgeldern verschleppen und damit die Eintragung der Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg. Inzwischen werden aber auf Grund veränderter Rechtslage ohnehin die Punkte auf DEN Tag gutgeschrieben, an dem eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde - und zwar Rückwirkend, was die ganze Prozessiererei blödsinnig und überflüssig macht.
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Was die Fristen angeht: Wenn ich das richtig beurteile, SIND die Fristen bereits eingehalten. Schließlich wurde dir die Ordnungswidrigkeit SOFORT danach vorgeworfen und dir anschließend die Möglichkeit des „Rechtlichen Gehörs“ gegeben (also dich zu äußern). Was jetzt noch kommen MUSS ist der Bußgeldbescheid mit dem Hinweis der Punkteeintragung. VIELLEICHT schickt die zuständige Behörde NOCHmal einen „Anhörungsbogen“. Die rechtlichen Möglichkeiten und Hinweise darauf bitte GENAU durchlesen!! Wenn du nicht damit einverstanden bist: SOFORT zum Anwalt, BEVOR du was Anderes unternimmst!