auf einer fiktiven Autobahn in Deutschland steht ein Schild:
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h, wegen Rollsplits mit einer km-Dauer von 3,8 km darunter (also km-Angabe mit Pfeilen daneben).
Nach 1,8 km gibt es eine Auffahrt auf besagte Autobahn, die Geschwindigkeitsbegrenzung wird nicht wiederholt.
Wie verhält es sich hier? Ich meine in der Fahrschule gelernt zu haben, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung bspw. an einer Kreuzung oder Auffahrt wiederholt werden müsse, sonst ist sie aufgehoben… Jetzt weiß ich nicht, ob das so richtig ist…
Aber was wäre jetzt, wenn z.B. auf besagter fiktiver Autobahn eine Person fährt, kommt an besagtem Schild vorbei, drosselt brav die Geschwindigkeit. Nach der Auffahrt gibt die Person wieder Gas, weil es kein neues Schild gab.
Wenn jetzt ein PROVIDA-Wagen dahinter wäre, die auch das Schild auf dem Band haben, wäre das ein Vergehen?
eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis zu ihrer Aufhebung.
Kreuzungen, Einmündungen, Auffahrten? Egal, diese heben die Begrenzung NICHT auf.
Dieser Irrtum wird wohl noch in 100 Jahren verbreitet sein.
Etwas anders sieht es mit der Verfolgbarkeit einer Ordnungswidrigkeit aus.
Wenn bei km 1,8 ein KFZ auf die Bahn auffährt, dessen Fahrer die Begrenzung nicht kennt, dann kann dem Fahrer auch kein Vorwurf gemacht werden.
Er handelt zwar ordnungswidrig, aber nicht vorwerfbar (§11 OWiG).
Trotzdem sollte der hier vorliegende Fehler bei der Beschilderung korrigiert werden.
glasklar bekommt derjenige eine verdiente Knolle. Er kann sich nicht im Irrtum über die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung befunden haben. Derjenige, der an der benannten Stelle auf die BAB auffährt, hingegen schon.
Ich bin mir aber nicht zu 100% sicher. Kann sein, dass noch auf der Auffahrt ein Tempo 80 Schild steht und wie sich das dann verhielte kann ich nur raten.
Nein.
Bitte beachte die StVO:
Das Verbot, schneller zu fahren, gilt für den, der das Schild hätte sehen müssen genau nach Ablauf der im Zusatzzteichen benannten Strecke. Nicht vorher.