Veletzung Eigentumsrecht?

Hallo,angenommen jemand wohnt seit 7 Jahren in einer Eigentümergemeinschaft mit 18 Parteien. Zum Grundstück gehören 9 Garagen von der ihm eine gehört. Diese liegt in der Mitte der Garagenreihe. Leider ist der Graragenhof so eng bemessen dass wenn links und rechts neben seiner Garage Autos stehen er weder in noch aus seiner Garage fahren kann. Jedes Jahr auf der EGT Versamlung wird diese Sache angesprochen und gebenten darum nicht beide seiten zu zuparken da sich der in der Mitte liegende seine Garage nicht nutzten kann. Der Verwalter sagt er kann kein Verbot aussprechen da jeder das Recht hat den Garagenhof zu nutzten der eine Garage dort hat. Er legt natürlich jedem nah dort nicht zu parken aus Rücksicht auf die Nachbarn. Angenommen der Garagenbesitzer in der Mitte müsste wegen eines Notfalls in der Nacht sein Auto nutzten und kommt nicht ran. Gibt es da eine rechtliche Grundlage? Vielen Dank im voraus für die evtl. Antworten. Lg Sonnenblume1311

Hi,

finde ich toll, wie Nachbarn ein „miteinander“ definieren und sich einfach über gute Erziehung hinwegsetzen.

Allerdings wird die Situation nicht ganz klar…

heißt das, die Nachbarn parken vor „Ihrer“ Garage? Wenn Du auch davor stehst, haben die „Nachbarn“ das gleiche Problem?

Lese Dir die Teilungserklärung nochmals durch, ob die betroffenen Flächen Stellflächen sind. Fordere den Verwalter formell auf, abhilfe zu schaffen. Er macht es sich m.E. zu einfach!

Ich würde die Nachbarn evtl. direkt ansprechen und darauf hinweisen. Bei Unverständnis dann Nachts vor der Tür stehen und einfach mal wegfahren wollen! Die freuen sich, wenn das Auto Nachts umgeparkt werden muss. (Vorausgesetzt es ist wirklich unmöglich rauszukommen und nicht nur „Kurbelei“).

Wenn alle Stricke reißen, hilft nur ein Anwalt…

Grüße

Hallo nochmal,

der Garagenhof ist sehr knapp bemessen und die Nachbarn stehen nur vor deren Garage, angenommen ich würde vor meiner Garage stehen hätten die auch ein Problem. Aber das mache ich nicht.

Danke noch mal an alle die Antworten