was fängt man mit einem Feststellungsbescheid über einen „verbleibenden Verlustvortrag“ (Grundlage: private Veräußerungsgeschäfte) an ?
Wann werden Verluste in einem Erklärungszeitraum (Kalenderjahr) nicht sofort anerkannt, sondern vorgetragen ?
Wie wandelt man den Vortrag wieder in „Cash“ ?
Man gibt den Spekuverlust (den unterm Strich, alles was man innerhalb eines Jahres verkauft hat mit Aktien zB) über Jahre an, jedes Jahr, und plötzlich macht man Gewinn, durch Verkauf innerhalb eines Jahres, den muss man versteuern, volle Kanne, hat man nun den Verlustvortrag wird er vom Gewinn des Jahres abgezogen und man muss weniger Steuern zahlen. Ist der aufgesammelte Verlust immer noch höher als der Gewinn, gar keine Steuern dafür, und der Restverlust wird weiter übertragen.
Man kann den Verlust aber nicht von Zinseinkommen (anlage K)
Arbeitseinkommen (Anlage N), oder von Gewinnen aus Vermietung abziehen. Wenn man keinen Verlust angegeben hat in der Vergangenheit, kann man es vielleicht nachträglich machen mit dem Verlustvortrag,
das ist aber für die Ämter aber sehr mühseelig zu kontrollieren.
Hat man vor, zukünftigen Spekugewinn zu hinterziehen, macht man es besser nicht, mit dem Verlustvortrag, dann sind sie hellhörig geworden und fragen u.U jedes Jahr nach Gewinn. Und sie könnten auch mal kontrollieren ob man in den Jahren vor dem Verlustvortrag nicht erhebliche Spekugewinne hatte. Übrigens: Ehrlich währt am längsten.
Was nun im einezelenen Spekugewinn ist, in welcher Höhe,
ändert sich fast jedes Jahr.
In Holland interessiert Spekugewinn und Verlust aus Aktien keinen Menschen, in den USA kann man Aktienverluste vom sonstigen Einkommen abziehen (bis 15000$ oder so),
also jedes Jahr zu Cash machen, in Deutschland nur, wenn man
Spekugewinn hat.
Dafür kann man sich in deutschland dumm und dämlich verdienen
mit Schiffsbeteiligungen ( Tonnagesteuer reicht) und auch mit Langfristgewinnen aus Aktien (> 1 Jahr, 0% Steuer, 0% Steuervegütung).
In den USA ist immer 15% Capital Gain Tax.
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