Liebe/-r Experte/-in,
für eine Klausuraufgabe habe ich folgende Frage:
Ein Start-Up-Unternehmen mit einem aktuellen Grundkapital von 50.000 € möchte Venture Capital haben. Es verhandelt mit einem Private Equity Unternehmen. Dieses ist bereit, Venture Capital in Höhe von 20.000 € zur Verfügung zu stellen. Nach harten Verhandlungen stimmt das Start-Up- Unternehmen zu, für jede 1000€ zur Verfügung gestelltes Kapital ein Stimmrecht von 1% einzuräumen. Das Private Equity Unternehmen überweist die vereinbarten 20.000 €. Wie ist das Venture Capital zu verbuchen (genaue Angabe der Beträge sowie der betroffenen Konten/Unterkonten)?
Also ich würde sagen die 50.000€ Grundkapital entsprechen dann 80% Stimmrecht. 100% Stimmrecht sind dann demzufolge 62.500€. Daraus folgt das das neue Grundkapital (Eigenkapital) 62.500€ entspricht und die Differenz auf 70.000€ also 7.500€ die Kapitalrücklage bilden??
Nun ist aber die Frage wie dies zu verbuchen ist?? Ich würde annehmen dass ich 12.500€ in die Zuführung in EK verbuche und die 7.500€ in die Kapitalrücklage verbuche. Nur weiß ich leider nicht ob meine Überlegung richtig ist??
Vielen Dank für eine Beantwortung meiner Frage im Voraus.
Mit besten Grüßen
Patrick