Venture Capital

Liebe/-r Experte/-in,

für eine Klausuraufgabe habe ich folgende Frage:

Ein Start-Up-Unternehmen mit einem aktuellen Grundkapital von 50.000 € möchte Venture Capital haben. Es verhandelt mit einem Private Equity Unternehmen. Dieses ist bereit, Venture Capital in Höhe von 20.000 € zur Verfügung zu stellen. Nach harten Verhandlungen stimmt das Start-Up- Unternehmen zu, für jede 1000€ zur Verfügung gestelltes Kapital ein Stimmrecht von 1% einzuräumen. Das Private Equity Unternehmen überweist die vereinbarten 20.000 €. Wie ist das Venture Capital zu verbuchen (genaue Angabe der Beträge sowie der betroffenen Konten/Unterkonten)?

Also ich würde sagen die 50.000€ Grundkapital entsprechen dann 80% Stimmrecht. 100% Stimmrecht sind dann demzufolge 62.500€. Daraus folgt das das neue Grundkapital (Eigenkapital) 62.500€ entspricht und die Differenz auf 70.000€ also 7.500€ die Kapitalrücklage bilden??

Nun ist aber die Frage wie dies zu verbuchen ist?? Ich würde annehmen dass ich 12.500€ in die Zuführung in EK verbuche und die 7.500€ in die Kapitalrücklage verbuche. Nur weiß ich leider nicht ob meine Überlegung richtig ist??

Vielen Dank für eine Beantwortung meiner Frage im Voraus.

Mit besten Grüßen

Patrick

Hallo Patrick,

das kommt darauf an, was vereinbart ist. Angenommen es wäre ein GmbH, dann können Stimmrechte über das Grundkapital verschoben werden und in die Rücklage gezahlt werden oder über eine Kapitalerhöhung. Normalerweise wird vor Geldfluß ein Vertrag gestaltet, der im Falle einer GmbH vor dem Notar gemacht wird. Dieser Notar hat auch eine beratende Funktion. Aus diesem Vertrag ergeben sich normalerweise auch die entsprechenden Buchungshinweis. In den Einschlägigen Kontenrahmen gibt es hierfür gesonderte Konten. Im übrigen dürfen nur Steuerberater und das Finanzamt Auskünfte über steuerliche Dinge erteilen. Hier erhält man rechtssichere Auskünfte. Da das Finanzamt in den meisten Fällen sowieso eine Nachricht über eine Kapitalmaßnahme erhält, könnte man dort auch mal anrufen.

Herzliche Grüße