ich mache seit knapp 1 Jahr eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann, Fachrichtung Großhandel, in Hamburg.
Bei meinem Vorstellungsgespräch wurde mir gesagt, dass meine Vergütung tariflich sei. Ich habe mich dann im Internet informiert und dort ein Tarifgehalt von 611 bis 680 € im ersten Jahr gefunden. Leider musste ich dann feststellen, dass auf meiner Gehaltsabrechnung ca. 100 € weniger als 611 € zu finden waren. Ich habe natürlich nichts gesagt, weil ich ja neu war und auch in der Probezeit usw.
Nun habe ich mich allerdings ver.di angeschlossen und wollte nun mal nachfragen, ob man jetzt noch die tarifliche Vergütung einfordern kann, denn es wurden im Einstellungsgespräch Versprechungen gemacht, die nicht eingehalten wurden oder ob man wenigstens in Zukunft tariflich bezahlt wird.
Ich schätze die Vergütung von 611 € ist Brutto. Natürlich kommen dazu noch diverse Sozialbeiträge noch ab. Dann Könntest du Netto mit 100 € weniger hin kommen. Schaue bitte noch mal in deiner Monatsabrechnung nach bevor du dich an weitere stelle informierst. In deinem Ausbildungsvertrag müsste ja auch die vereinbarte summe stehen.Die Verdi Mitgliedschaft setzt keine Tarifzahlung mit sich. Wenn der Arbeitgeber nicht im Arbeitgeberverband ist braucht er nicht zwingend Tarifverträge einhalten. Dein einziger Vorteil in der Gewerkschaft ist die Informationsquelle und der kostenfreie Arbeits- Rechts beistand.
Also ich bekomme Brutto ca. 100 € weniger als 611 € (die genaue Summe möchte ich hier nicht schreiben). Mein Betrieb ist, soweit ich weiß, Mitglied im Arbeitgeberverband.
es kommt natürlich darauf an, welchem Tarifvertrag dein Ausbildungsbetrieb angeschlossen ist. Lass Dir das nochmals genau sagen, ich gehe davon aus, dass alles korrekt läuft.
die Frage stellt man am besten Verdi. Oder sonst der IHK als die Stelle, die die Ausbildung überwacht.
Sinnvoll ist es sich den Ausbildungsvertrag genau durchzulesen. Oft gibt es einen Passus, dass mündliche Vereinbarungen nicht gültig sind.
Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitgeberverband angehört, ist für Gewerkschaftsmitglieder der Tariflohn des jeweiligen Bundeslandes verpflichtend zu zahlen.
Hallo,
also ich bin nicht wirklich Experte auf dem Gebiet, aber ich gehe davon aus das du natürlich dein Gehalt einfordern kannst. Aber wenn du schon bei Verdi bist, setz dich doch einfach mit deinem JAV (Jugendauszubildenden Vertreter) oder direkt mit den Leuten von Verdi in Verbindung denn ich denke mal das du nicht der einzige in deinem Unternehmen bist der das Problem hat.
Also du kannst das Gehalt gern einfordern, dafür kann man dich schließlich nicht entlassen, aber umbedingt leichter machst du es dir damit auch nicht in deinem Unternehmen. vllt wartest du bis nach der Ausbildung und bist dann schlauer.
das ist ein zweischneidiges Schwert. Ob man das noch Einklagen kann weiß ich nicht. Da frägst Du mal besser bei Verdi nach. Die haben Juristen, die das zweifelsfrei und rechtssicher klären können.
Überlege aber, wie das Verhältnis nach einem Prozess in Deiner Firma sein wird.
Hi… sorry dass ich erst jetzt antworte, aber ich war wg. persönlicher probleme nicht verfügbar.
JA du hast das Recht monetäre Forderungen (sprich Geld) rückwirkend für 6 monate geltend zu machen. Also wenn du schon bei verdi bist, kannst du die auch bitten dir bei zu stehen.