Ver.Eigentumswohnung / 15% Grenze Erhaltungsaufw

Mal angenommen Herr X kauft im Feb.2010 eine Eigentumswohnung für die Vermietung.
Die Anschaffungskosten der Wohnung betragen 46.500,-.

Im Jahr 2010 wurde das Bad für 5.000,- erneuert sowie 2000,- für sonstige Renovierungskosten aufgebracht.
Ebenso sind im Jahr 2010 für Erneuerungen an der Aufzugsanlage 1.500,- bezahlt worden.

Rechnet man diese Kosten zusammen, kommt man auf 8.500,- (Erhaltungsaufwand).
Dieser Betrag liegt aber schon im Jahr der Anschaffung weit über der 15%Grenze.

Welche möglichkeiten hat Herr X, die Aufwendungen in der Steuererklärung geltend zu machen ?

Dieser Betrag liegt aber schon im Jahr der Anschaffung weit
über der 15%Grenze.

Welche möglichkeiten hat Herr X, die Aufwendungen in der
Steuererklärung geltend zu machen ?

über die abschreibung zusammen mit den AK usw…

gruß inder

Anmerkung: 15% Grenze bezieht sich auf die Gebäude-AK.

Beispiel:

X kauft Haus für 500 TEUR inkl. NK.

Wir nehmen an, 50% entfällt auf Grund+Boden, 50% entfällt auf das Gebäude.

15% Grenze = 37.500 (15% x 250.000)