Mal angenommen Herr X kauft im Feb.2010 eine Eigentumswohnung für die Vermietung.
Die Anschaffungskosten der Wohnung betragen 46.500,-.
Im Jahr 2010 wurde das Bad für 5.000,- erneuert sowie 2000,- für sonstige Renovierungskosten aufgebracht.
Ebenso sind im Jahr 2010 für Erneuerungen an der Aufzugsanlage 1.500,- bezahlt worden.
Rechnet man diese Kosten zusammen, kommt man auf 8.500,- (Erhaltungsaufwand).
Dieser Betrag liegt aber schon im Jahr der Anschaffung weit über der 15%Grenze.
Welche möglichkeiten hat Herr X, die Aufwendungen in der Steuererklärung geltend zu machen ?