Verabschiedung nach Kündigung bei Kunden/Kollegen

Liebe/-r Experte/-in,

  1. Frage: Ich habe zum 29.02.12 gekündigt und betreue einige Kunden bzw. Patienten, bei denen ich mich gerne verabschieden möchte. (Mein Chef verhält sich so, als hätte er die Kündigung nicht bekommen, spricht noch nicht einmal mich darauf an) Darf ich mich verabschieden und DAS obwohl ich eine Schweigepflichterklärung unterschrieben habe? Da mein Arbeitgeber mir im Moment nicht gut gesinnt ist möchte ich nichts falsch machen. Meiner Meinung nach gehört es sich, mich zu verabschieden.
  2. Frage: Darf ich Kollegen erzählen, dass ich bald gehe?
    Oder ist das ein Betriebsgeheimnis? Kann mir das negativ ausgelegt werden? Ich möchte nach all den Jahren nicht einfach so „weg“ sein.
    Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Antwort.

Hallo,

ganz kurz:

  1. Na klar können Sie sich verabschieden - nur die Patienten nicht abwerben (kommen Sie zu … da arbeite ich zukünftig…)

  2. Na klar können Sie Ihren Kollegen/innen mitteilen, dass Sie gekündigt haben. Noch haben wir in Deutschland die Meinungsfreiheit.
    Verschwiegenheitspflicht heißt, dass Sie keine Betriebsgeheimnisse ausplaudern dürfen (… wir beteiligen uns mit trallala € an dem Projekt mit Braun Melsungen, um folgendes zu erreichen…) Das dürften Sie nicht.

Ansonsten: Nehmen Sie es sportlich und haben Sie KEIN schlechtes Gewissen. Ihr Chef würde Sie rausschmeißen, von einem Tag auf den anderen, wenn er Sie nicht mehr bräuchte, 100%ig :smile:)) Ich kenne 1000de Beispiele!

Viel Glück!!!

Hi aleachimd67,

du bist ein Mensch und kein Sklave. Schweigeerklärungen sind zu 99% Bullshit. Du kannst mit jedem Menschen darüber Sprechen ob und wie lange du Arbeitest.
Ich hoffe du hast die Kündigung schriftlich eingereicht und dir den Empfang schriftlich bestätigen lassen. (Kopie mit Datum und Unterschrift neben dem Wort eingegangen)

Im Zweifelsfall empfehle ich dir den Rechtsbeistand deiner Gewerkschaft (ver.di) in Anspruch zu nehmen.

Beste Grüße

Verabschiedung von Kunden geht nur im Einverständnis mit dem Arbeitgeber. Den Kollegen meine ich dürften Sie schon sagen, daß Sie gekündigt haben. Die Kündigung ist ja offenbar beim Arbeitgeber angekommen und auch akzeptiert worden.

Liebe/-r Experte/-in,

  1. Frage: Ich habe zum 29.02.12 gekündigt und betreue einige
    Kunden bzw. Patienten, bei denen ich mich gerne verabschieden
    möchte. (Mein Chef verhält sich so, als hätte er die Kündigung
    nicht bekommen, spricht noch nicht einmal mich darauf an)

Ich hoffe, Du hast einen Beweis dafür, dass Deinem Chef die Kündigung wirklich zugegangen war?

Nicht, dass er nachher behauptet, er wüsste von nichts!

Darf

ich mich verabschieden und DAS obwohl ich eine
Schweigepflichterklärung unterschrieben habe? Da mein
Arbeitgeber mir im Moment nicht gut gesinnt ist möchte ich
nichts falsch machen.

Selbstverständlich darfst Du Dich von Deinen „Kunden“ verabschieden.

Das fällt eindeutig nicht unter das Betriebsgeheimnis.

Meiner Meinung nach gehört es sich, mich

zu verabschieden.
2. Frage: Darf ich Kollegen erzählen, dass ich bald gehe?

Auch Deinen Kollegen darfst Du selbstverständlich erzählen, dass Du gehen wirst.

Oder ist das ein Betriebsgeheimnis? Kann mir das negativ
ausgelegt werden? Ich möchte nach all den Jahren nicht einfach
so „weg“ sein.
Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Antwort.