Hallo,
was müsste ein Arbeitnehmer in folgenden Fall akzeptieren?
Seine Firma führt die elektronische Erfassung der Arbeitszeit ein.
Damit das Büro in der Kernzeit von 8-17 Uhr besetzt ist wird gleichzeitig ein alternierendes „Schichtmodell“ eingeführt. D.H. Arbeitnehmer A muss in der ersten Woche von 7:30-15:36 und in der zweiten Woche von 9-17:06 arbeiten, usw. Arbeitnehmer B genau umgekehrt. Der Arbeitnehmer kann seine Anfangszeit -und damit auch Endzeit- um bis zu 30 Minuten nach hinten verschieben.
Die Erfassung der Arbeitszeit erfolgt elektronisch und wird in einem Zeitkonto festgehalten. Es dürfen aber keine Stunden auf diesem Konto angesammelt werden. Ein Abfeiern/Ausbezahlen ist nicht erlaubt. Am Monatsende werden ggf. PlusStunden um die vertraglich vereinbahrten 10 Überstunden gekürzt.
Nehmen wir nun noch an, dass es für den Arbeitnehmer bisher keine schriftliche Arbeitszeitregelung weder im Vertrag noch sonstwie gab. Allerdings wurde darauf geachtet das Büro in der Zeit von 8-17 besetzt zu halten.
Muss ein Arbeitnehmer diese Änderungen akzeptieren?
Wäre es rechtlich ok, wenn ein Arbeitgeber die Pluszeiten auf dem Zeitkonten am Monatsende um bis zu 10 Stunden kappt mit dem Argument, dass diese ja mit dem Lohn abgegolten sind?
Muss das Schichtmodell akzeptiert werden?
Inwieweit kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit neu regeln?
Vielen Dank für eure Anregungen.
Ralf Skoda
Standardrückfragen
Hi!
Wie groß ist das Unternehmen?
Wie lange ist der Mitarbeiter dort schon beschäftigt?
Greift ein Tarifvertrag?
Existiert ein Betriebsrat?
LG
Guido
Hi,
gehe von ein paar Tausend Mitarbeiter in Deutschland und ein sich in Gründung befindlichen BR -in der betroffenen Station- aus. Zudem sind die Mitarbeiter der betroffenen Abteilung schon > 2Jahre beschäftigt.
Tarifvertrag?
Danke und Gruß
Ralf
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi!
gehe von ein paar Tausend Mitarbeiter in Deutschland
OK
und ein
sich in Gründung befindlichen BR -in der betroffenen Station-
aus.
Soll die Änderung noch durchgedrückt werden, bevor der BR gewählt ist?
Zudem sind die Mitarbeiter der betroffenen Abteilung
schon > 2Jahre beschäftigt.
OK
Tarifvertrag?
Das wäre der Fall, wenn
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglied in der Gewerkschaft / Arbeitgeberverband sind und ein Tarifvertrag existiert
- Es ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten ist
- Ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt ist (guckst Du hier http://www.bmas.bund.de)
Eins von dreien reicht!
Was ich vergaß zu fragen: Was ist im Arbeitsvertrag zur Arbeitszeit und ihrer genauen „Lage“ geregelt?
LG
Guido
Hi Guido,
zu deinen Fragen.
Arbeitszeit:
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38h und verteilt sich auf 5 Arbeitstage.
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richtet sich im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen nach den Weisungen der Firma. Soweit dies erforderlich ist, ist der Arbeitnehmer verpflichtet Nacht,- Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie Mehrarbeit zu leisten.
…
Mit der Zahlung des Monatsentgelts ssind 10 geleistete Mehrarbeitsstunden im Monat pauschal abgegolten.
Kann der AG damit alles Bestimmen was er will?
Kann er die 10 Mehrstunden im Monat generell einfordern?
Das Thema muss isoliert für die Abteilung betrachtet werden. Es hat wohl nichts mit BR zu tun.
Gruß
Ralf
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi!
Arbeitszeit:
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38h und
verteilt sich auf 5 Arbeitstage.
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen
richtet sich im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen nach
den Weisungen der Firma.
Sieht böse für die Abteilung aus!
Mit der Zahlung des Monatsentgelts ssind 10 geleistete
Mehrarbeitsstunden im Monat pauschal abgegolten.
Das sollte ok sein!
Kann der AG damit alles Bestimmen was er will?
Nicht alles, aber das, was Du hier geschildert hast nach meiner bescheidenen Meinung schon!
Kann er die 10 Mehrstunden im Monat generell einfordern?
Ich fürchte, dass das bei Bedarf im Rahmen ist!
Das Thema muss isoliert für die Abteilung betrachtet werden.
Es hat wohl nichts mit BR zu tun.
WENN ein BR existiert, hat er ein Mitdpracherecht bei Änderungen der Arbeitszeiten!
LG
Guido
Begründung der Überstunden?
Hi!
Kann er die 10 Mehrstunden im Monat generell einfordern?
Ich fürchte, dass das bei Bedarf im Rahmen ist!
Müssen Überstunden nicht immer begründet sein? Kann man der Arbeitgeber das so pauschal machen?
LG
Nic
Erhöhter Arbeitsaufwand!
Hi!
Erhöhter Arbeitsaufwand ist eigentlich immer ein Grund, oder?
LG
Guido