Hallo www-Gemeinde,
ein AN hat eine genehmigte Nebentätigkeit (Referent auf Vorträgen). Mit der Zeit hat er ein Gewerbe angemeldet und tritt als „Berater“ auf, d.h. er arbeitet weiter als Referent, nimmt aber noch zusätzlich Beratungstätigkeiten war. Beides geschieht jetzt im Rahmen des angemeldeten Gewerbes.
Das angemeldete Gewerbe steht im Einklang mit den Regelungen des Hauptarbeitgebers zur Nebenbeschäftigung.
Frage: Muss der AN die Veränderung der Nebenbeschäftigung (Gewerbe, erweiterter Tätigkeitsumfang) dem Hauptarbeitgeber melden? Gibt es hier eine formale Änderungsmeldung? Oder muss die Nebenbeschäftigung gar neu beantragt werden?
Danke und Gruß,
Nabla