Veränderte Nebenbeschäftigung

Hallo www-Gemeinde,

ein AN hat eine genehmigte Nebentätigkeit (Referent auf Vorträgen). Mit der Zeit hat er ein Gewerbe angemeldet und tritt als „Berater“ auf, d.h. er arbeitet weiter als Referent, nimmt aber noch zusätzlich Beratungstätigkeiten war. Beides geschieht jetzt im Rahmen des angemeldeten Gewerbes.
Das angemeldete Gewerbe steht im Einklang mit den Regelungen des Hauptarbeitgebers zur Nebenbeschäftigung.

Frage: Muss der AN die Veränderung der Nebenbeschäftigung (Gewerbe, erweiterter Tätigkeitsumfang) dem Hauptarbeitgeber melden? Gibt es hier eine formale Änderungsmeldung? Oder muss die Nebenbeschäftigung gar neu beantragt werden?

Danke und Gruß,

Nabla

Wiederspruch in sich?
Moin,

zunächst schreibst Du:

Das angemeldete Gewerbe steht im Einklang mit den Regelungen
des Hauptarbeitgebers zur Nebenbeschäftigung.

Und dann:

Frage: Muss der AN die Veränderung der Nebenbeschäftigung
(Gewerbe, erweiterter Tätigkeitsumfang) dem Hauptarbeitgeber
melden? Gibt es hier eine formale Änderungsmeldung? Oder muss
die Nebenbeschäftigung gar neu beantragt werden?

Oder was verstehe ich hier evtl. falsch?

Gruss Jakob

=HALLO()

warum meldet er ein Gewerbe an? Vorträge und Beratung sind selbständige Tätigkeiten, das ist kein Gewerbe, normalerweise.

=TSCHÜSS()

Hallo JvT,

nein, kein Widerspruch:
In beiden Fällen entspricht die Tätigkeit den Vorgaben des Hauptarbeitgebers, es ist lediglich eine Veränderung der Tätigkeit.

Beispiel: AN arbeitet bei einem IT-Dienstleister und hat eine nebenberufliche Tätigkeit angemeldet, bei der er Nachhilfestunden gibt.
Nach einiger Zeit meldet er ein Gewerbe an, da er zusätzlich noch Büromaterial verkaufen will.

Wird der Sachverhalt deutlich?

Danke und Gruß,

Nabla

Hallo WWNF,

Unternehmensberatung kann sowohl als freier Beruf oder als gewerbliche Tätigkeit ausgeführt werden; das „warum“ ist aber nicht Gegenstand der Frage.

Gruß,

Nabla