eigentlich ab dem Kaufvertrag. Aber letztendlich gehört Dir das Haus ja erst dann wenn Du im Grundbuch drinne stehst. Das heist eigentlich wenn Ihr im Kaufvertrag es nicht geregelt habt was am Haus noch gemacht werden darf und was nicht hat der Verkäufer immer noch das recht bis zum Eintrag ins Grundbuch Änderungen am Haus vorzunehmen.
Gruß
Arno
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]