Ein Arbeitnehmer hat einen Vertrag unbefristet, 20 Wochenstunden, im Arbeitsvertrag vorgesehen sind maximal 10 Wochenstunden als Überstunden (bei Vollzeitstelle). Die Arbeitszeiten stehen nicht im Vertrag, mündlich vereinbart sind 2 1/3 Tage (di-do).
Die Arbeitsbelastung für alle Mitarbeiter hat extrem zugenommen. Der Urlaubsantrag wird nicht genehmigt (wäre zwischen den Jahren gewesen). Dann ergeht die Order, dass am 24.12., 26.12. und 1.1. (2012) ein Mitarbeiter jeweils 3 Stunden arbeiten soll, also an Tagen, an denen AN eh nie arbeitet. Überstunden werden sonst durch Freizeit abgegolten. Welche Möglichkeit besteht, dieses Ansinnen abzulehnen, rechtliche Lage?
Für Hinweise bin ich dankbar.
MFG
Hallo,
grundsätzlich sollten alle wichtigen Dinge im Arbeitsvertrag geregelt sein.
Dabei wird üblicherweise auf (Branchen) Tarifverträge zurückgegriffen…
Nur wenn sich kein Bezug darauf im Arbeitsvertrag findet und dieser auch keine Regelungen bezüglich der Arbeit an Sonn-und Feiertagen enthält,
greift das Arbeitszeitgesetz…danach ist an allen Feiertagen der AN
von der Arbeitspflicht befreit (sofern er nicht zu den besonderen Berufen
wie Krankenhauspersonal,Feuerwehr,Polizei usw.gehört).
Zu Beachten ist aber,das Heiligabend (24.12.) und Sylvester (31.12.)
KEINE Feiertage sind (außer bei Tariflichen Regelungen wie zum B. im Bank-und Versicherungsgewerbe) und diese Tage somit ganz normale
Arbeitstage sind.
So viel Schwachsinn in so wenigen Zeilen… owT
.
Zunächst danke für die Antwort. 24.12. und 31.12. sind in diesem Jahr Samstage, die Arbeitszeiten sind zu anderen Zeiten. Samstage, Sonntage und Feiertage sind keine Arbeitszeiten.
Tarifvertragliche Regelungen sind bisher nicht bekannt, AN ist weiter selbstständig tätig und war vorher in Honorarjobs.
Da muss er sich wohl da kundig machen.
MFG
Selbständig?
Hi!
AN ist
weiter selbstständig tätig
Was denn nun?
Ist es ein Arbeitnehmer, oder ist er selbständig?
Gruß
Guido
Also es gibt Menschen, die selbstständig arbeiten und Freibeufler sind, wie in diesem Fall. Deshalb gibt es auch festgelegte Zeiten für AN-Job und den Rest Freiberufler-Tätigkeit. Deshalb wird z.B. das Wochenende zur Erholung benötigt (bzw. zum Erledigen liegengebliebenen Schriftkrams).
Also es gibt Menschen, die selbstständig arbeiten und
Freibeufler sind, wie in diesem Fall.
Dann sind sie selbständig und selbständig, denn Freiberufler sind Selbständige und keine Arbeitnehmer.
Anyway, nur für den Fall des „echten“ Arbeitnehmers: Gibt es irgendeine vertragliche Vereinbarung, einen Manteltarifvertrag, der Anwendung findet oder sonst etwas Handfestes?
Gruß
Guido
AN hat einen Arbeits-Vertrag mit Arbeitgeber, nicht an irgendwelche Tarifverträge gebunden. Stelle ist im Gesundheitsbereich, aber nicht-ärztlicher Bereich. Im Arbeitsvertrag steht, dass auf „Anordnung der Vorgesetzten Nacht-, Wechselschicht-, Sonn- und Feiertagsarbeit zu leisten (ist) soweit dies gesetzlich zulässig“. Dieser Passus hätte gestrichen werden müssen. (Vertrag wrude erst Mitte August geschlossen). Arbeitgeber ist GmbH.
Also es gibt Menschen, die angestellt arbeiten und
Freibeufler sind, wie in diesem Fall. Deshalb gibt es auch
festgelegte Zeiten für AN-Job und den Rest
Freiberufler-Tätigkeit. Deshalb wird z.B. das Wochenende zur
Erholung benötigt (bzw. zum Erledigen liegengebliebenen
Schriftkrams).
Im Arbeitsvertrag steht, dass auf „Anordnung der Vorgesetzten
Nacht-, Wechselschicht-, Sonn- und Feiertagsarbeit zu leisten
(ist) soweit dies gesetzlich zulässig“.
Nun, gesetzlich ist es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gedeckelt, ergo hat der AN vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg.
Dieser Passus hätte
gestrichen werden müssen.
Naja, auch, wenn das jetzt heftiger klingt, als ich es eigentlich meine, sollte man nicht unterschreiben, was man nicht vereinbaren will.
Nun ja, AN hat öfter - aber meist mit Honorarverträgen - im öffentlichen Dienst gearbeitet, aber auch an vorübergehender Arbeitsstelle vorher war klar, dass solche Arbeitszeiten nicht übernommen werden müssen. War vorher einfach nicht klar, dass „Drohgebärden“ (entweder man arbeitet „freiwillig“ oder man darf gehen, ist schon vorgekommen dort bei anderen z.T. auch bei Arbeitsaufträgen, die angewiesen wurden, womit anderer AN sich strafbar gemacht hätte!). Klar, war naiv, aber eben dort „Standardvertrag“ auch für ÄrztInnen, Pflegepersonal…
Muss man sehen, dass der Passus geändert wird. Es geht nicht um „Notfall“, sondern sytematische Ausbeutung (Abbau des Personals und Erhöhung der „Fallzahlen“, so dass ordnungsgemäße Arbeit nicht geleistet werden kann). Der Arbeitgeber ist „zertifiziert“, bestimmte Dinge dürfte er gar nicht verlangen.
Am 31.12. wird dann dort für AN Schluss sein.
Vielen dAnk für die Hinweise!
MFG