Hallo,
ich (bald 20) soll nächstes Jahr eine feste Lingualspange bekommen (meine Zahnzusatzversicherung würde 80 % der Kosten übernehmen). Ich habe einen Engstand, bei dem es hauptsächlich um einen Zahn im Frontalbereich geht, der schief vorne wegsteht. Dieser soll durch eine Extraktion entfernt, die Lücke dann geschlossen werden.
Nun meine Frage: Kann es durch eine Kfo-Behandlung in meinem Alter noch zu Veränderung des Gesichtsprofils durch eine Zahnspange kommen? Man hört ja immer wieder von einer Abflachung des Profils, besonders wenn Extraktionen mit im Spiel sind…
Grüße
Pascal
Hallo,
also wenn nur ein Zahn gezogen wird um einen protrudierten (nach vorne stehenden) Zahn wieder achsengerecht hinzustellen wird es keine Beeinflussung des Gesichtsprofils geben.
Viel Erfolg!
Gruss Christian
Danke für die Antwort!
Allerdings wird der nach vorne stehende Zahn selbst gezogen werden…
Grüße
Pascal
etwas OT
Servus Pascal,
Deine eigentliche Frage ist ja bereits beantwortet. Was mir nur seltsam vorkommt ist, daß Du davon auszugehen scheinst, dass Deine Hauptversicherung (Krankenkasse) bei einem 20jährigen diese Behandlung tatsächlich bezahlen wird. In der Regel ist meines Wissens nach mit 18 Jahren Schluss. Und ZUSATZversicherungen zahlen idR nur, wenn die Primärversicherung zu zahlen breit ist.
Christian, sag Du mal. . . .
Gruß
Kai
Hallo Kai, diesbezüglich habe ich schon alles erlebt!
Ungewöhnlich ist es schon und ich kenne es eigentlich auch nur so wie Du es geschildert hast.
Allerdings haben in den letzten Jahren die Anbieter von Zahnzusatzversicherungen stark zugenommen und die Leistungen variieren sehr stark. Es könnte schon möglich sein.
Ich wundere mich nur dass bei einem solchen Fall gleich die Lingualtechnik zum Zuge kommt die ja sehr aufwendig und teuer ist. Ein Zahn raus und Lücke zu ist ja eine einfache Sache und Lingualtechnik kostet meistens das doppelte.
Ich biete es zwar nicht mehr an aber meines Wissens zahlen sehr viele Private die Lingualtechnik gar nicht, genauso wie eine Invisalign-Behandlung.
Grüsse
Hi,
gibt es. Selbst wenn die gesetzliche nicht leistet und auf Wunsch auch Lingualtechnik. Das Kunststück ist nur, so etwas abzuschließen, bevor der Befund erhoben wird.
viele Grüße