Hallo,
Angenommen, bei einer Eigentümerversammlung wird der Beschluß gefasst, die Eingangstüren zu erneuern. Dabei soll die Optik weitestgehend erhalten bleiben. Wäre eine Änderung von derzeit weißen Türen in Edelstahltüren eine optische Veränderung, die von allen Eigentümern erneut beschlossen werden müßte? Oder könnte so eine Änderung auch der Beirat entscheiden?
Schon mal vielen Dank für Eure Meinungen.
Gerda
Es handelt sich, im Gegensatz zum ursprünglichen Beschluss im Rahmen einer ordnungsgemäßen Instandhaltung, sicherlich hier um eine bauliche Veränderung. Dazu müssen alle Eigentümer zustimmen. Eine einzige Gegenstimme verhindert diese Idee.
Gruß n.
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Hallo Gerda
Der Beirat allein entscheidet nichts! Sondern immer Die Gemeinschaft über Beschluß in der Versammlung!
Der Beirat fungiert/dient als Kontrollorgan des Verwalters und als Bindeglied zwischen Eigentümergemeinschaft und Verwalter.
Der Verwaltungsbeirat ist nicht berechtigt, die Eigentümergemeinschaft zu vertreten. Er kann auch keine verbindlichen Anordnungen oder Regelungen unter den Eigentümern oder gegenüber dem Hausmeister treffen oder Aufträge an Firmen vergeben.
Allerdings haftet der Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft gegenüber in vollem Umfang. Eine Haftungsbeschränkung kann nach der BGH Entscheidung vom 20.09.2000 nicht mehr vereinbart werden.
Die Verantwortung für frist- und sachgerechte Erledigung der Aufgaben bleibt beim Verwalter. Er kann sich vor Schadenersatzansprüchen der Gemeinschaft nicht dadurch schützen, dass er sich darauf beruft, dass der Verwaltungsbeirat die Arbeiten nicht oder anders durchführen lassen wollte. Die Unterstützung des Verwaltungsbeirates beinhaltet kein Weisungsrecht gegenüber dem Verwalter und noch viel weniger ergibt sich daraus ein Verbotsrecht.
Gruss
Marie
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