Ein Mieter verlegt bei Neubezug der Wohnung auf dem vorhandenen einwandfreien Fliesenfußboden Laminat (nicht geklebt, sondern lose). Ist das ohne Rücksprache mit dem Vermieter so einfach möglich ?
Derselbe Mieter entfernt im Garten an einer Garagenwand, die bis zum Dach gewachsenen Efeupflanzen und andere Klettergewächse radikal bis zum Boden. Der Mieter darf den Garten pflegen und nutzen. Die Garage gehört nicht zum Mietobjekt, sondern ist Eigentum vom Nachbarn, welche die Genehmigung zur Begrünung gab. Darf der Mieter die Pflanzen ohne Rücksprache mit dem Vermieter entfernen ?
Im Mietvertrag ist hier nichts besonderes geregelt.
Hallo!
Lose verlegt, da braucht man nicht mal fragen.
Da ist keine Beschädigung der Fliesen zu erwarten,Trittschallunterlage wird man ja sicherlich verwenden, die verhindert auch mögliche Kratzer.
Hauptsache man sägt nicht die Türen unten ab, weil man mit Fußboden höher kommt !
Garten „pflegen und nutzen“ bedeutet aber m.E. nicht er darf radikale Rückschnitte/Entfernung vornehmen an vorh. Bäumen, Sträuchern oder Bewuchs.
MfG
duck313
Hallo,
also man kann dies schon tun ,sofern es mit der Türe möglich ist von der Höhe. Allerdings ist dies dann bei Auszug auch wieder zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wie bei Einzug herstellen.
Bei den Pflanzen müsste es sicher erst vom Vermieter genehmigt werden ob dies entfernt werden darf wenn es keine Gründe zur Entfernung gibt die den Mieter beeinträchtigen in der Nutzung des Gartens.
Eher könnte der Garagenbesitzer darauf bestehen das seine Garage nicht mit Efeu bewachsen wird…
Einfach beim Vermieter mal nachfragen…
Gruß
Manuela
Hallo,
zweimal JA. Er muss bei Auszug, sofern der Vermieter dies verlangt, das Laminat wieder entfernen. Den Efeu hat er gestutzt. Der wächst nach.
Gruß
vdmaster
Hi,
Hauptsache man sägt nicht die Türen unten ab, weil man mit
Fußboden höher kommt !
Darf der Mieter ebenfalls ohne jede Rücksprache. Er muss bei Auszug dann nur wieder längere Türen einsetzen, sofern der Vermieter dies verlangt.
Gruß
vdmaster
Hallo,
zweimal JA. Er muss bei Auszug, sofern der Vermieter dies
verlangt, das Laminat wieder entfernen. Den Efeu hat er
gestutzt. Der wächst nach.
Hi, dafür sollte man doch mal einen rechtlichen Beleg liefern, dass der Mieter derart radikal rankende Gewächse, denn es geht ja nicht nur um den Efeu, stutzen darf ohne mit dem VM Rücksprache zu nehmen.
MfG ramses90
Gruß
vdmaster