veränderung unterhalt bei heirat

hi,

jetzt muss ich mal fragen: ich habe eine uneheliche tochter aus einem seitensprung. der unterhalt wird gemäß düsseldorfer tabelle bezahlt. zur zeit bin ich steuerklasse 1. wenn ich nun meine jetztige freundin heiraten würde, würde ich die steuerklasse ändern und hätte wesentlich mehr nettoeinkommen. wird dann auch der kindesunterhalt angepasst (höher) oder bleibt die grundlage des bisherigen netto bestehen?

Hallo,

ein höheres Durchschnittsnettoeinkommen ist nicht gleich mit höheren Unterhaltsleistungen gleichzusetzen.

Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft. Durch die Heirat kommen der neuen Ehefrau ja auch Leitungen zu. Ist die Partnerin in Brot und Arbeit?

Bei nicht Selbstständigen wird von Sozialgerichten das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzen beiden Jahre zzgl. Sondereinkünfte (Urlaubsgeld, Schichtzulagen, Prämien) miteingerechnet. Zum Abzug kommen Werbungskosten, Schulden (z.B. für das neue Auto, mit dem täglich zur Arbeit gefahren wird) oder der Umzug in die neue gemeinsame Wohnung, Fahrtkosten zur Arbeit oder krankheitsbedingte Aufwendungen führen hier ebenso zum Abzug.

Die Altersstufenanpassung für den Kindesunterhalt des Barunterhaltspflichtigen sollte aber Berücksichtigung finden.

Gruß
blackdaniel
Wenn nicht dann verringern sich die Leistungen, da für den Partner auch ein monatlicher Selbstbehalt von 800,-Euro angerechnet werden kann.

jetzt muss ich mal fragen: ich habe eine uneheliche tochter
aus einem seitensprung. der unterhalt wird gemäß düsseldorfer
tabelle bezahlt. zur zeit bin ich steuerklasse 1. wenn ich nun
meine jetztige freundin heiraten würde, würde ich die
steuerklasse ändern und hätte wesentlich mehr nettoeinkommen.
wird dann auch der kindesunterhalt angepasst (höher) oder
bleibt die grundlage des bisherigen netto bestehen?

hallo,

an der unterhaltshöhe ändert sich erstmal nichts (das ist ja altersabhängig )…wenn du bisher regelmässig unterhalt gezahlt hast !

Wenn deine exfreundin allerdings wind davon bekommt das du wesentlich mehr Nettoeinkommen hast,durch die andere steuerklasse ,könnte sie einen antrag beim familiengericht stellen das die unterhaltshöhe neu berechnet und betitelt wird!
im prinzip würde das aber auch nicht viel ändern da du ja durch eine heirat unterhaltsverpflichtet deiner „zukünftigen“ frau bist!

lieben gruss nancy

Hallo,

der Unterhalt wird dann nach Stk. 3 berechnet, auch wenn Sie und ihre zukünftige Frau dann das Modell 4 4 wählen würden. Ob die Kindersmutter von der Heirat allerdings etwas mitbekommt, müssen sie selbst wissen :wink:

mfg, kathatr

Hallo,

der Kindesunterhalt wird durch Änderung der Steuerklasse auch angepasst. Hat den Hintergrund, dass Kinder am Einkommen der Eltern Anteil haben.

Evtl. Unterhalt für die Mutter (z. B. Betreuungsunterhalt) wird NICHT angepasst.

Du musst aber nicht automatisch den Unterhalt erhöhen. Erst ab dem Zeitpunkt, wo die Mutter auffordert.

Gruß
Ingrid

Hallo
wenn du mehr verdienst dann müsstest du auch mehr Unterhalt zahlen.Aber erst dann, wenn die Kindesmutter dein Einkommen überprüfen läßt,daß darf sie alle Zwei Jahre.Natürlich kannst du auch freiwillig mehr bezahlen wenn du eine höhere Steuerklasse hast hast du auch mehr Netto.
Gruß Biggi

Hallo,
mit der Veränderung des Nettoeinkommens ist denn auch
ein höherer Unterhalt fällig, da Grundlage für die Berechnung immer das geltende nettoeinkommen ist.

Mit Gruß

Hallo.

Ich bin da nun etwas verwirrt.
Die ganze Zeit lese ich nur von Unterhlatsansprüchen.

Bei mir ist es so:
Ich habe eine 9 jährige Tochter aus einer früheren Beziehung. Mit der Mutter bin ich seit 7 Jahren getrennt und habe seither gem. Düsseldorfer Tabelle Unterhalt gezahlt.
Meine jetzige Lebenspartnerin ist ausgebeutetes Arbeitstier (50-60 Wochenarbeitsstunden bei ca. 1000 Euro netto).
Sprich. Ich bestreite den Löwenanteil unseres gemeinsamen Einkommens.
Wenn wir jetzt heiraten bekomme ich theoretisch etwa 250 Euro mehr im Monat, die gerade so reichen unseren Lebensstandart zu halten. Dennoch müßte ich mehr Unterhalt zahlen…wie kann das gerecht sein??
Bei so einer Gesetzeslage wird einem doch die Gründung einer funktionierenden Familie geradezu verhagelt !?!