Guten Tag,
meine Frage:
Ist für eine Veränderung am Gemeinschaftseigentum (Grundstück von 6 Reihenhäusern) Einstimmigkeit erforderlich oder reicht ein Mehrheitsbeschluss ?
Hallo,
man kann in der Teilungserklärung beides festlegen, üblich dürfte Mehrheit für das Tagesgeschäft (sonst wäre man quasi handlungsunfägig, weil sich irgendwer immer quer stellt und sei es nur, ob der Rasen auf 3mm oder 5mm geschnitten wird) sein und Einstimmigkeit nur für sehr weitreichende Veränderungen.
Cu Rene