Angenommen ein Mieter will in eine neue (sich noch in Renovierung befindende) Wohnung einziehen.
Um möglichst eine Vorstellung von den Wohnräumen zu haben läßt der Vermieter ihm einen Grundriß zukommen.
Der Mieter einigt sich nach ein paar kleinen baulichen Änderungen schnell mit dem Vermieter, und stimmt der Mietnutzung zu.
Der Vermieter ändert daruafhin nach ein paar Wochen nochmals die Raumaufteilung und der Mieter bekommt aus diesem Grund seine Möbel nicht mehr unter.
Nun die Frage:
Darf eine Mieter die vom Vermieter aufgestellten „Leichtbauwände - Ständerwerk mit Gipsplatten verkleidet“ nach seinem Wunsch wieder zurücksetzen??? (Natürlich muß er bei Auszug den Orginalzustand wieder herstellen.)
Aber die Hauptfrage bleibt, darf der Mieter überhaupt solche baulichen Änderungen am Mietobjekt machen???
- Wäre es nicht auch im Interesse des Vermieters das der Mieter mitbestimmen kann wie er die Rumaufteilung nutzten möchte?
- Wäre es nicht auch im Interesse des Vermieters das der
Mieter mitbestimmen kann wie er die Rumaufteilung nutzten
möchte?
Hallo Karsten,
das dürfte eine sehr theoretische Frage sein: in 99.? % aller Wohnungen sind die Wände nicht verrückbar.
Gruss Reinhard
Hallo,
hier kommt es wieder einmal darauf an, was vereinbart wurde und da es offenbar nicht mündlich vereinbart wurde, was beweisbar ist, wenn es zum Streit kommt. Der Mieter darf bauliche Veränderungen nur mit Zustimmung des Vermieters vornehmen. Insbesondere das Umsetzen von Wänden bedarf ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung. Hier kann je nach Umfang eine Auswirkung auf die Statik gegeben sein.
Ein VM stellt Wohnraum zur Verfügung. Wohnung wird im Allgemeinen nach baulichen und wohnungsbaulichen Gesichtspunkten erstellt. Hierbei wird ein vernünftiger VM auf den Durchschnitt der Mieter abstellen und keine Sonderinteressen beachten. Die Beachtung von Sonderinteressen eines einzelnen Mieters bedeutet für einen VM, dass er ohne Kosten in der Zuknunft nur einen bestimmten Mietertyp nehmen kann oder er muss umbauen, um den allgemeinen Ansprüchen zu genügen.
Gruss Günter
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