Veränderungen am Gemeinschaftseigentum

In einer Eigentümergemeinschaft baut ein Eigentümer einen Kachelofen und einen Kamin ein (Änderung am Gemeinschaftseigentum).
Eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft aller Eigentümer liegt nicht vor.
Ist der Einbau rechtens und kann ein eventl. Rückbau gefordert werden

Hallo,

In einer Eigentümergemeinschaft baut ein Eigentümer einen
Kachelofen und einen Kamin ein (Änderung am
Gemeinschaftseigentum).

Wo?
(zur Klarstellung)

Gruß:
Manni

Hallo,

die Aussenwand und das Dach sind üblicherweise Gemeinschaftseigentum. Ein prüfender Blick in die Teilungserklärung (gehört zum Kaufvertrag) sollte hier endgültige Klarheit schaffen.

Eine bauliche Änderung von Gemeinschaftseigentum bedarf eines Beschlusses der Eigentümerversammlung.

Hintergrund ist, dass solche Änderungen zum Einen das Aussenbild des Hauses ändern und zum anderen können hierdurch Folgeschäden (z.B. Undichtigkeiten entstehen) für die dann die Gemeinschaft aufkommen müsste.

Man will auch Verhindern, dass ein Wald von Sat-Schüsseln, Dunstabzugsschächten usw. am Besten dann noch mit unterschiedlichen Designs das Haus verschandeln.

Wenn die Eigentümergemeinschaft die Änderung nachträglich nicht genehmigt, dann ist meineswissens ein Rückbau fällig.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber wenn die Gemeinschaft das Rohr genehmigt, dann ist sie zukünftig auch für dessen Unterhalt zuständig. Ggf. einfach mal die Hausverwaltung fragen, die sind für so was zuständig…

Grüße
Lumpi