Na, das nenne ich einen gelungenen Einstand der neuen Mieterin! Eine Entschuldigung wäre fällig.
Zum Fall:
Der Einbau eines Fensters stellt eine Änderungen der Fassade dar, die in aller Regel von den Baubehörden als geringfügig einzustufen ist, d. h. wenn es eine ortsübliche Verglasung ist und z. B. keine vollständige Glasfassade, eventuell mit Blendeffekt oder Beeinträchtigung der Fauna (Vogelflug). Zu beachten sind in einigen Gemeinden aber Gestaltungssatzungen oder im Umfeld von historischen Gebäuden sogar denkmalrechtliche Vorgaben, welche auch die Größe der Fenstermaße regeln können. Wenn es diese Regelungen nicht gibt (hier hilft eine Anfrage bei der Gemeinde oder Baubehörde) oder das Fenster den Regeln entspricht, ist der Einbau eines Fensters bzw. einer Fensteröffnung allgemein ohne Baugenehmigung zulässig und wird in allen Bundesländern in einer Anlage zur Musterbauordnung als sogenanntes genehmigungsfreies Vorhaben eingestuft. Dazu gehören beispielsweise auch Treppen und Vordächer (sogar Schwimmbäder und Antennen bis zu bestimmten Größen).
Es liegt beim Bauherren, Sie, also die Nachbarn vor dem Einbau zu informieren, verpflichtet ist er nicht, sofern er oder die Handwerker nicht auf ihr Grundstück müssen. Aus den allgemeinen Angaben schließe ich, dass es vermutlich ein Fenster in üblicher Größe ist und den Regeln entspricht und nicht direkt an Ihrer gemeinsamen Grenze ist, einer Einverständniserklärung des Nachbarn, d.h. von Ihnen, bedarf es dann nicht.
Da aber Ihre Terrasse verunreinigt wurde, a) wäre eine Entschuldigung fällig b) für das nächste Mal die Nachbarin bitten, sie vor der Baumaßnahme zu informieren und
c) könnten Sie eine Enschädigung sogar einfordern. Bei Malerfarbe auf Ihrem Auto können schon mal Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro für die Reinigung in einer KFZ-Werkstatt entstehen (Neulackierung), wie ich definitiv erlebt habe. Handwerker oder Nachbarn dürfen Ihr privates Gelände nicht verunreinigen und müssen Folien oder Gerüste zum Schutz der Umgebung errichten. Leichter Staub und Baulärm ist sicher nicht immer zu vermeiden und wenn es mit Wasser abgeht, ok. Aber Terrasse, Tische, Stühle reinigen müssen geht gar nicht.
Wenn ich Ihre neue Nachbarin wäre, würde ich Sie auf einen Kaffee einladen oder eine Flasche Wein als Entschuldigung für Ihre Unannehmlichkeiten schenken. Die Mieterin will ja sicher die nächsten Jahre eine gute Nachbarschaft mit Ihnen pflegen.
Schönen Gruß
El Mare