Hallo,
folgendes Problem stellt sich: AN hat 40h Vertrag - aufgrund kommender Engpässe (dh. weniger anfallende Arbeit) kann AN in den Wintermonaten 40h nicht mehr erreichen. Er möchte auch keine Minusstunden schreiben, da die dann ja wieder rausgearbeitet werden müssen. KOmischerweise hat sich, trotz akuter Problematik der AG noch nicht dazu geäußert, wie es weitergehen soll. AN überlegt, ob er nicht selbst mit der Arbeitszeit runtergehen soll, um die Zeit effektiver zu nutzen und mehr Freizeit zu haben.
Was wäre sinnvoll aus AN-Sicht zu tun?, was sollte AN nicht tun bzw. wo sind Untiefen? Was würde passieren, wenn man alles so laufen ließe?
Grüße und schöne Tage
W.
Hallo wolferine,
AN überlegt, ob er nicht selbst mit der
Arbeitszeit runtergehen soll, um die Zeit effektiver zu nutzen
und mehr Freizeit zu haben.
Für immer oder nur für die „mageren Monate“?
Was wäre sinnvoll aus AN-Sicht zu tun?
Ob Teilzeit sinnvoll ist, kann man nicht beurteilen. Zumindest bedeutet sie auch weniger Bezahlung (aber wenn der AN damit klar kommt … )
was sollte AN nicht
tun bzw. wo sind Untiefen?
Nun ja, wenn er jetzt mit seinem AG tatsächlich Teilzeit vereinbaren würde, müsste er gegebenefalls ausrechnen, obs Geld reicht. Ansonsten kann man ohne jegliche Hintergrundinfo nicht sagen, wo noch „Untiefen“ auftauchen könnten)
Was würde passieren, wenn man alles
so laufen ließe?
Dann würde der Arbeitgebr evtl. den AN nach Hause schicken und ihm - vielleicht - Überstunden anrechnen (insofern vorhanden) oder Urlaub (wird - trotzdem der Urlaub dafür nicht gedacht ist - auch gern mal gemacht). Er könnte auch auf die Idee kommen, dass er nicht mehr so viele Mitarbeiter benötigt und kündigen.
Interessant wäre mal auch die Mitarbeiterzahl der Firma und wie lange der AN dort schon tätig ist.
MfG
Erstmal Danke für die promte Antwort!
Für immer oder nur für die „mageren Monate“?
Nun dann schon über die mageren Monate hinaus, (villt nicht für immer, aber länger)
Was wäre sinnvoll aus AN-Sicht zu tun?
Ob Teilzeit sinnvoll ist, kann man nicht beurteilen. Zumindest
bedeutet sie auch weniger Bezahlung (aber wenn der AN damit
klar kommt … )
naja das ist klar, ich meinte eher, ob es AN Pflicht ist AG darauf hinzuweisen, selbst initiativ zu sein oder sich zurückzulehnen und der Dinge zu harren. Irgendwann ist ja der Urlaub und Überstunden aufgebraucht. Was dann? Ich verstehe gar nicht, warum AG das nicht selbst auffällt.
eher kleiner Betrieb, 20 Leute
grüße
Für immer oder nur für die „mageren Monate“?
Nun dann schon über die mageren Monate hinaus, (villt nicht
für immer, aber länger)
Dann sollte man das vertraglich aber konkret regeln (irgendwelche „selbstgebastelten“ Verträge vom AG könnten sonst am Ende Verwirrung stiften, wenn der AN bez. Wiedererhöhung der Arbeitszeit anderer Meinung ist als der AG).
naja das ist klar, ich meinte eher, ob es AN Pflicht ist AG
darauf hinzuweisen, selbst initiativ zu sein oder sich
zurückzulehnen und der Dinge zu harren.
Sagen wirs mal so: Fragen diesbezüglich (wie sich der AG die Situation vorstellt) schaden nichts, aber es ist - eigentlich - Aufgabe/Pflicht des Arbeitgebers, den Vertrag dahingehend zu erfüllen, dass er dem AN genügend Arbeit bietet. Das kann - je nach Vertragsgestaltung - auch eine andere Arbeitsaufgabe sein, die er in der Zeit (zusätzlich) machen muss.
Irgendwann ist ja der
Urlaub und Überstunden aufgebraucht. Was dann?
Der Urlaub darf dafür nicht verwendet werden. In der Realität machen das zwar AG, dass sie ihre AN in Urlaub schicken, aber das ist wider den gesetzlichen Zweck. Google auch mal nach dem Stichwort Annahmeverzug.
Ich verstehe
gar nicht, warum AG das nicht selbst auffällt.
Tja, das weiß ich auch nicht. Aber vermutlich wird das ja nicht das 1. Jahr sein mit „magerer Zeit“. Oder doch?
eher kleiner Betrieb, 20 Leute
Bei entsprechender Betriebszugehörigkeit* (zu der du nichts schreibst) schon mal ein Kriterium für Kündigungsschutz.
MfG
* mehr als 6 Monate